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Festnahmen nach erfundener Straftat

Die mögliche Höchststrafe für den Jugendlichen hätte zweieinhalb Jahre Gefängnis betragen
Die mögliche Höchststrafe für den Jugendlichen hätte zweieinhalb Jahre Gefängnis betragen ©Bilderbox bzw. VOL.AT
16-Jähriger zeigte wahrheitswidrig an, er sei mit einer Waffe bedroht worden: Zwei Tatverdächtige wurden zu Unrecht verhaftet.

“Für die Opfer waren die Folgen kurzfristig gravierend“, räumte selbst Verteidiger Johannes Häusle ein. Denn nach einer Anzeige seines Mandanten sind zwei junge Männer von der Polizei festgenommen worden. Erst zwei Tage später gab der Anzeiger vor der Polizei zu, dass er die beiden Verhafteten zu Unrecht eines Verbrechens beschuldigt hatte. Angeklagt wurde deshalb nur der 16-jährige Dornbirner, der die Festgenommenen wahrheitswidrig bezichtigt hatte, sie hätten ihn mit einer Waffe bedroht. Der unbescholtene Angeklagte wurde am Landesgericht Feldkirch wegen des Verbrechens der Verleumdung und des Vergehens der falschen Zeugenaussage schuldig gesprochen. Der geständige Lehrling wurde zu einer Geldstrafe von 480 Euro (120 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Das milde Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die mögliche Höchststrafe für den Jugendlichen hätte zweieinhalb Jahre Gefängnis betragen. Die Geldstrafe werde in seinem Leumundszeugnis nicht aufscheinen, sagte Strafrichter Richard Gschwenter zum minderjährigen Angeklagten.

Identifiziert

Der 16-Jährige hatte am 29. Dezember 2016 bei der Polizei in Bregenz angezeigt, zwei Bekannte hätten ihn mit einer Faustfeuerwaffe bedroht. Sie hätten zu ihm gesagt, er müsse ihnen eine Kiste Bier besorgen, sonst würde es „bumm“ machen. Daraufhin hat die Polizei die beiden angeblichen Täter festgenommen. Bei einer Gegen­überstellung bei der Polizei hat der 16-Jährige die Verhafteten als Täter identifiziert. Erst zwei Tage später hat der Jugendliche seine belastenden Angaben berichtigt und zugegeben, dass er den angeblichen Vorfall nur erfunden habe.

Ein Tatmotiv für seine ursprünglichen falschen Anschuldigungen konnte oder wollte der Angeklagte vor Gericht nicht angeben. Er wisse nicht mehr, ob er mit den zwei jungen Männern gestritten habe, sagte der Teenager. Er sei alkoholisiert gewesen, als er die Anzeige erstattet habe.

Der Richter machte den Angeklagten darauf aufmerksam, dass die beiden Festgenommenen wegen schwerer Erpressung oder Nötigung zu Haftstrafen verurteilt werden hätten können, wenn sich die Vorwürfe nicht als Verleumdungen herausgestellt hätten. Deshalb gewährte der Strafrichter dem Angeklagten keine Diversion.

Staatsanwalt Philipp Höfle verwies dazu darauf, dass der 16-Jährige nach einer Sachbeschädigung an einem Fahrrad heuer schon einmal mit einer Diversion in Form eines außergerichtlichen Tatausgleichs davongekommen war.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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