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Ferrero bleibt nach Überraschungsei-Unfall straffrei

Für Kinder unter drei Jahren nicht geeignet
Für Kinder unter drei Jahren nicht geeignet
Der tragische Tod eines Mädchens aus dem südfranzösischen Toulouse, das an einem Spielzeug aus einem Kinder-Überraschungsei erstickt war, hat keine strafrechtlichen Konsequenzen für den italienischen Süßwarenhersteller Ferrero. Die zuständige Staatsanwältin Cecile Deprade teilte am Montag in Toulouse mit, die Ermittlungen hätten keinen rechtlichen Verstoß des Herstellers ergeben.

Deprade verwies auf die Packungsbeilage, die auf die Gefahren beim Spiel mit dem Überraschungsei-Spielzeug hinweise. Ein dreieinhalbjähriges Mädchen hatte ein kleines Rad verschluckt, das sich von dem Spielzeug im Überraschungsei gelöst hatte. Den Ergebnissen der Autopsie zufolge erstickte das Kind daran. Zwar war es dem Großvater noch gelungen, das Spielzeugteil wieder herauszubekommen. Das Mädchen war da aber bereits bewusstlos gewesen.

Nicht für Kinder unter drei Jahren

Die Staatsanwältin verwies auf die Packungsbeilage, die darauf hinweist, dass das Spielzeug nicht von Kindern unter drei Jahren benutzt werden dürfe und dass ältere Kinder es nur unter der Aufsicht von Erwachsenen benutzen sollten. Darüber hinaus hätten die Ermittlungen ergeben, dass das Mädchen bereits seit einem Monat problemlos mit dem Spielzeug gespielt habe, erklärte Deprade. Infolge der Untersuchungen werde niemandem ein Vergehen vorgeworfen.

Ferrero erklärte, die Sicherheit der Konsumenten, vor allem von Kindern, stehe für das Unternehmen an erster Stelle. Alle vermarkteten Produkte stünden im Einklang mit der EU-Richtlinie von 2009 für die Sicherheit von Spielzeug.

Schokoladenei mit Überraschung seit über 40 Jahren

Ferreros Kinder-Überraschung erfreut sich seit über 40 Jahren größter Beliebtheit bei Kindern und Sammlern. Im Inneren des Schokoladeneis befindet sich ein Plastikei, das entweder eine Figur oder ein Spielzeug zum Zusammenbauen enthält.

In den USA verboten

In den USA ist das Überraschungsei ganz verboten. Dort gelten strikte Gesetze zu Süßigkeiten, in denen Spielzeug versteckt ist.

(APA)

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