Am Landesgericht Feldkirch wurde der Chef eines Feldkircher Lokals zu 2.000 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt. In seinem Lokal war es zu einem Streit gekommen. Da gab der Betreiber seinem Kontrahenten eine derart heftige Watsche, dass dieser zu Boden fiel. Daran gibt es nichts zu rütteln, es ist auf Video belegt. Doch es kam noch heftiger.
Nase gebrochen
Ein anderes Opfer bekam ebenfalls einen Schlag ins Gesicht. Die Folge: verschobener Nasenbeinbruch. Zu guter Letzt kam noch eine Dame zum Handkuss; sie wurde zwar nicht verletzt, aber Schmerzen hatte sie nach dem Schlag dennoch. Die Frau bekommt 100 Euro Schmerzengeld, das Opfer mit dem Nasenbeinbruch 500 Euro und als unbedingte Geldstrafe werden 1.440 Euro festgesetzt. Der Verteidigung missfällt die Entscheidung – sie meldet umgehend Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an.
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