Er sei nicht verhandlungsfähig weil unter Tabletteneinfluss, so seine Behauptung. Doch der Arzt, den das Gericht eigens anrufen musste, dementierte. „Der Patient ist sehr wohl verhandlungsfähig”. So musste der Mann – wenn auch widerwillig – das Verfahren über sich ergehen lassen.
Kompliziertes Lügengebäude
Richter Othmar Kraft und die zwei beigezogenen Schöffen kamen zu dem Ergebnis, dass der Mann sich immer wieder komplizierte Lügengebäude aufbaut und dann andere in schwere Bedrängnis bringt. Die Strafe wurde mit zweieinhalb Jahren ausgemessen. Dazu kommen noch sechs Monate zusätzlich, die der vierfach Vorbestrafte als Bewährungsstrafe offen hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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