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Feldkirch: Ein Missgeschick ohne gerichtliche Folgen

"Letztendlich waren alle überglücklich, dass es sich in keiner Sekunde um eine wirkliche Gefahr gehandelt hatte“, gibt sich Chefinspektor HaraldMayer zufrieden.
"Letztendlich waren alle überglücklich, dass es sich in keiner Sekunde um eine wirkliche Gefahr gehandelt hatte“, gibt sich Chefinspektor HaraldMayer zufrieden. ©Manfred Bauer
Wie bekannt, wurde durch die Unvorsichtigkeit eines Gisinger Schützen eine Polizeiaktion ausgelöst.Feldkirch. (sm) Im vergangenen Monat lief ein Mitglied der Schützenkompanie Feldkirch-Gisingen mit seinem Gewehr in der Hand ins Vereinslokal im Schulzentrum Oberau.
Oberau-Polizei

Er wollte es dort nach einer Reparatur ordnungsgemäß in einem besonders gesicherten Gewehrschrank versorgen. Eine Frau sah diesen Vorgang und alarmierte die Polizei!

Besondere Gefahrensituation

Chefinspektor Harald Mayer lobte in einem Interview die Reaktion der Frau und stellte fest: „Die Frau hat sehr verantwortungsvoll und vor allem sehr schnell gehandelt! Beim Eingang dieser Meldung in der Polizeizentrale hat der das Gespräch führende Polizist eine sogenannte ‚Besondere Gefahrenlage‘ erkannt und die vorgegebenen Maßnahmen eingeleitet!“ Diese Vorgaben seien aufgrund von internationalen Erfahrungen festgelegt worden, so Mayer weiter. Auf die Frage ob es Alarmpläne für solche Fälle gäbe, stellt dieser fest, dass die Polizisten im operativen Bereich permanent mehrmals im Jahr geschult würden. So sei auch weitgehendst gewährleistet, dass derartige polizeiliche Einsätze nach neuesten Erkenntnissen umgesetzt würden. In diesem konkreten Fall habe dies auch sehr gut funktioniert, lobt Mayer.

Evaluierung

Grundsätzlich müssten die Polizisten in jedem einzelnen Fall den Einsatz, der tatsächlichen Situation entsprechend „angepasst“, umsetzen. „In Oberau wurde entsprechend der Meldung von einer akuten Gefahr ausgegangen und in der Folge auch entsprechend gehandelt. Letztendlich waren alle überglücklich, dass es sich in keiner Sekunde um eine wirkliche Gefahr gehandelt hatte“, gibt sich Mayer zufrieden. Natürlich werde dieser Fall in Gesprächen mit Schulen und der Polizei aufgearbeitet und evaluiert. „Bei Schulungen werden dann daraus gewonnene Erkenntnisse in der Abwicklung und Bewältigung gleich oder ähnlich gelagerter Gefahrensitutionen intensiv behandelt und besprochen“, stellt Mayer fest! Bezüglich einer Strafverfolgung des Vereinsmitglieder bzw. der Schützenkompanie werde seitens der Polizei keine Anzeige erhoben, stellt Mayer abschließend fest.

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