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Feiern bis in die Morgenstunden

Bregenz - Neues Jugendschutz­gesetz steht zur Diskussion. Was hält die Jugend davon?
Jugendschutz: Umfrage in Bildern
TED: Wie lange sollen Jugendliche ausgehen dürfen?

Das Thema lässt bei Jugendlichen Emotionen hochgehen. Geht es doch um nichts Geringeres, als um die Frage: Endet die Party schon um zwei, oder kann gefeiert werden, bisdie Sonne wieder aufgeht? Was jahrzehntelang unmöglich war, scheint jetzt in Reichweite: Die Ausgehzeiten der österreichischen Jugendlichen sollen einheitlich geregelt werden, anstatt in jedem Bundesland unterschiedlich. Was sich damit für Vorarlberger Jugendliche ändern würde: Statt wie bisher bis zwei Uhr nachts könnten 16- bis 18-Jährige abends unbegrenzt ausgehen – die Erlaubnis der Eltern allerdings vorausgesetzt.

Hochemotionales Thema

Hört man sich unter Vorarlberger Jugendlichen um, ergibt sich ein recht einheitliches Bild: Eine Beschränkung der Ausgehzeiten wird nicht nur als unnötig, sondern auch als weitgehend wirkungslos empfunden. „Die Jugendlichen hören eher darauf, was ihre Eltern ihnen vorschreiben, nicht auf das Gesetz“, meint der 15-jährige Sebastian Jäger. „Wer länger als bis um zwei Uhr wegbleiben will, macht das auch“, ergänzt Laura Kaspar (17). Für die 14-jährige Viktoria Gerer aus Höchst steht fest: „Mit 16 ist man reif genug, um selbst zu entscheiden, wie lange man ausgeht.“ Dass eine Änderung des bisherigen Jugendschutzgesetzes zur Debatte steht, hat sich unter den Jugendlichen längst herumgesprochen. Sebastian Jäger: „Das neue Jugendschutzgesetz sollte kommen. In anderen Bundesländern hat sich schließlich gezeigt, dass Ausgangsbeschränkungen nicht nötig sind.“

Kein Schnaps

Geht es ums Thema Alkohol, zeigen sich die befragten Jugendlichen besser als ihr Ruf: Dass Schnaps verboten ist, wird gutgeheißen. Bislang herrscht hier in den Bundesländern ein Wirrwarr an Regelungen: Ein steirischer 17-Jähriger darf keine Getränke über 14 Volumsprozent Alkohol trinken, für einen Kärntner Altersgenossen sind Alkoholika ab 12 Prozent verboten. Während ein gleichaltriger Wiener auch Spirituosen trinken darf, ist dies in Vorarlberg verboten. Jugendliche ab 16 dürfen zwar Wein und Bier trinken, aber nicht „übermäßig“. In Kärnten dürfen 16- bis 18-Jährige ebenfalls leichte Alkoholika trinken, allerdings nur bis zu einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille. In Salzburg darf „kein offenkundiger Rauschzustand“ hervorgerufen werden.

UMFRAGE: Wäre eine Änderung des Jugendschutzgesetzes sinnvoll?

Lukas Gmeinder, 17 Jahre, Wolfurt:
Ich selbst bin eigentlich immer vor zwei Uhr morgens wieder daheim. Aber ich fände schon besser, wenn man ab 16 solange weggehen kann, wie man will. Schnaps sollten Jugendliche aber nicht konsumieren dürfen.

Viktoria Gerer, 14 Jahre, Höchst:
Verbote nützen nicht viel. Wer länger als bis zwei Uhr ausgehen will, macht das auch. Ab 16 ist man reif genug, um zu entscheiden, wie lange man wegbleiben will. Das Verbot von starkem Alkohol sollte aber bleiben.

Sebastian Jäger, 15 Jahre, Hohenems:
Ich verstehe, dass Jugendliche unter 18 geschützt werden müssen. Trotzdem finde ich, dass man so lange ausgehen können sollte, wie man will. In anderen Bundesländern ist das ja auch kein Problem.

Laura Kaspar, 17 Jahre, Bregenz:
Ich finde, es ist eine Frage des Charakters. Manche 16-Jährige sind einfach noch nicht reif genug, um lange auszugehen und Alkohol zu trinken. Andere schon. An das jetzige Gesetz halten sich längst nicht alle.

Sebastian Bail, 15 Jahre, Schwarzach:
Viele halten sich eh nicht an die Ausgehzeiten. Ich selbst sehe eigentlich keine Gefahr darin, dass Jugendliche länger als bis zwei Uhr ausgehen. Aber härtere Sachen als Bier und Wein sollte man nicht trinken dürfen.

(VN/ SGO; IB)

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