Die Bewährungshelferin des Angeklagten sagte, Derartiges habe sie in 30 Jahren zuvor noch nie erlebt. Der im zweiten Rechtsgang zuständige Strafrichter sprach von einem ungewöhnlichen Verfahren. Er hat im Auftrag des Höchstgerichts in dieser Woche am Landesgericht ein Fehlurteil einer Richterkollegin korrigiert.
Die Feldkircher Richterin hatte im September 2015, also vor über vier Jahren, über einen Angeklagten irrtümlich eine Strafe verhängt, die deutlich über der gesetzlich vorgesehenen Höchststrafe für das Vergehen der gefährlichen Drohung lag. Der einschlägig vorbestrafte Asylwerber wurde damals wegen gefährlicher Drohung und Körperverletzung zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von zehn Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je vier Euro) rechtskräftig verurteilt.
Frau bedroht und verletzt
Der angeklagte Mongole hatte nach den gerichtlichen Feststellungen im Februar 2015 im Bezirk Bludenz einer Mongolin damit gedroht, sie umzubringen, sie geschlagen, gewürgt und gegen einen Heizkörper gestoßen und dabei leicht verletzt.
Die verhängte kombinierte Strafe entsprach 16 Monaten Haft. (360 Tagessätze sind umgerechnet sechs Haftmonate.) Für eine gefährliche Drohung nach Paragraf 107 Absatz 1, wie sie von der Richterin als für die Strafbemessung maßgebliche Tat angenommen wurde, sieht das Strafgesetzbuch allerdings maximal zwölf Monate Gefängnis vor. Damit lag die Feldkircher Strafe vier Haftmonate über der möglichen Höchststrafe.
Niemand hat's bemerkt
Das Feldkircher Urteil wurde unbekämpft rechtskräftig, niemand bemerkte über einen langen Zeitraum die überhöhte Strafe. Erst ein paar Jahre später fiel einem Staatsanwalt in einem anderen Verfahren gegen den Mongolen der Fehler auf. Daraufhin hob der Oberste Gerichtshof (OGH) heuer im August nach einer Nichtigkeitsbeschwerde der Generalprokuratur zur Wahrung des Gesetzes das rechtswidrige Urteil auf und ordnete eine neue Verhandlung am Landesgericht zur Verhängung einer niedrigeren Strafe an.
Am Landesgericht wurde am Mittwoch die Strafe auf drei bedingte, nicht zu verbüßende Haftmonate und eine Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je vier Euro) herabgesetzt – nicht rechtskräftig. Die kombinierte Strafe kommt nur noch sieben Haftmonaten gleich. Der 25-jährige Angeklagte hat die ursprüngliche Geldstrafe von 1440 längst bezahlt. Jetzt überweist ihm die Republik Österreich 480 Euro zurück.
(Red.)
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