Von Seff Dünser (NEUE)
Einer Strafrichterin des Landesgerichts Feldkirch ist versehentlich ein Fehler unterlaufen. Sie hat über einen Angeklagten vorschriftswidrig eine um drei Monate zu hohe Gesamtstrafe verhängt.
Die Wiener Generalprokuratur, eine staatsanwaltschaftliche Aufsichtsbehörde der Republik Österreich, hat den Justizirrtum im Urteil des Landesgerichts entdeckt und daraufhin eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes erhoben. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun den Fehler rechtzeitig korrigiert. Der rechtswidrige Beschluss des Landesgerichts wurde ersatzlos aufgehoben. Damit muss der 44-jährige Vorarlberger nicht auch noch die ursprünglich zusätzlich verhängten drei Haftmonate verbüßen.
Bedingte Haftentlassung
Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte wurde im März 2018 am Landesgericht Feldkirch rechtskräftig wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Hinzu kamen drei Monate Haft. Dabei handelte es sich um den Widerruf einer bedingten Haftentlassung. Im Februar 2018 durfte der Mann das Gefängnis mit einem Strafrest von drei Monaten aus einer Vorstrafe vorzeitig auf Bewährung verlassen.
Die Betrügereien wurden aber zwischen 2015 und 2017 begangen – und damit nicht während der erst im Februar 2018 beginnenden Probezeit nach der vorzeitigen Haftentlassung. Die drei offenen Haftmonate aus der bedingten Entlassung hätten also nur dann widerrufen werden dürfen, wenn er während der dafür eingeräumten Bewährungszeit Straftaten verübt hätte.
Mit dem angeordneten Vollzug der zusätzlichen drei Haftmonate hat das Landesgericht gegen eine Bestimmung im Strafgesetzbuch verstoßen. Weil die Gesetzesverletzung zum Nachteil des Verurteilten ausfiel, wurde der Beschluss des Landesgerichts aufgehoben.
Zu verbüßen hat der 44-Jährige damit nur 24 und nicht 27 Monate Haft. Der geständige Angeklagte hat vorgetäuscht, insgesamt sieben finanziell angeschlagenen Opfern Bankkredite zu organisieren, und dafür dann 50.000 Euro kassiert. Er hat hohe Vermittlungshonorare erhalten, aber die dafür versprochenen Bankkredite nicht vermittelt.
Verschuldete Bürger als Opfer
Bei den Opfern handelte es sich um verschuldete Bürger, die keine regulären Bankkredite erhalten hatten. Der Angeklagte gab vor, er brauche von ihnen auch dafür Geld, um Bankangestellte mit Smartphones zu bestechen. Zudem benötige er finanzielle Mittel für Kreditversicherungen und Löschungen von Eintragungen bei einem Gläubigerschutzverband.
(NEUE)
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