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Fastenbrechen im Tisner Pfarrsaal

Feldkirch/Tisis. Der Tisner Stadtpfarrer Mag. Stefan Biondi lädt am Montag, 29. September um 18.15 Uhr zum Fastenbrechen in den Tisner Pfarrsaal ein. „Auch für die Vorarlberger Muslime ist der Monat Ramadan der heilige Fastenmonat des Islam, eine ganz besondere und segensreiche Zeit. 

Wir möchten Sie daran teilhaben lassen.“ schreibt Pfarrer Stefan in seiner Einladung an die Bevölkerung. Gemeinsam haben Muslime und Nicht-Muslime („MIMOSA – Frauenverein für Bildung und Kultur“ und die Pfarre Tisis) ein abwechslungsreiches und gleichermaßen für alle interessantes Programm vorbereitet. Außerdem findet zum Fastenbrechen ein gemeinsames Essen mit türkischen kulinarischen Spezialitäten statt. In angenehmer und festlicher Atmosphäre des Pfarrsaales wird so eine gute Gelegenheit für alle Teilnehmer geboten, einander besser kennen- und verstehen zu lernen. Dazu sind alle herzlich eingeladen (Voranmeldung erbeten: Fatma Keskin – Obfrau, Tel.: 0699-106 50 963, mimosa-frauenverein@gmx.at,

www.mimosa-frauenverein.at.) Das Programm: Im Pfarrsaal Feldkirch/Tisis (Alte Landstraße 1a), Montag, 29. September 2008, 18.15 Uhr Einlass, begleitet von orientalischen Klängen, 18.30 Uhr Begrüßung (Fatma Keskin). 18.40 Uhr Mimosa–Minifolkloregruppe, 18.50 Uhr Ansprachen, dazwischen musikalische Beiträge von Eva und Verena Hagen von der Pfarre Tisis, 19.12 Uhr Islamischer Gebetsruf und anschließendes Fastenbrechen mit Datteln, 19.20 Uhr Gemeinsames Essen, Zeit für Gespräche, 20.30 Uhr Offizielles Ende. „Damit an einer kahlen Stelle eine Blüte heranwachsen kann, muss einer das Wasser und einer die Erde reichen“
Manfred Bauer


Infos: Ramadan
Der Fastenmonat Ramadan gilt im Islam als besonders heilige Zeit. Für die Muslime ist mit dem gemeinschaftlichen, 30 Tage währenden Fasten die besondere Hingabe an Allah und Disziplin und Gewissenhaftigkeit im Glauben verbunden. Neben dem täglichen Fasten ist diese Zeit durch zwei besondere Feste bestimmt: In der Nacht der Bestimmung (Lailat al-Qadr) wird an die Offenbarung der ersten Sure des Koran erinnert. Das Fest des Fastenbrechens (Id al-Fitr), gefeiert an den ersten drei Tagen des Folgemonats Schawwal, beendet die Fastenzeit. Ramadan im islamischen und säkularen Jahreslauf Ramadan ist der neunte Monat im islamischen Kalender. Weil sich die islamische Zeitrechnung allein nach dem Mondjahr richtet, sind die Jahre um 10 bis 11 Tage kürzer als im Sonnenjahr. Deshalb findet das Fasten im Monat Ramadan in Bezug auf das Sonnenjahr immer zu einer anderen Zeit statt. Weil das Fasten täglich von Beginn der Dämmerung bis zum Einbruch der Nacht vorgeschrieben ist, bedeutet die Enthaltsamkeit von Speisen und Getränken insbesondere in Sommermonaten mit ihren langen Tagen eine besondere Herausforderung. Der Beginn des Monats Ramadan wird durch das Sichten der Mondsichel bestimmt. Das führt dazu, dass der Monat nicht in allen Ländern am gleichen Tag beginnt. Fasten Das Fasten ist eine der sog. Säulen des Islam. Das Fasten im Monat Ramadan ist für alle Muslime verpflichtend, wobei im Koran Ausnahmen festgelegt sind. Nacht der Bestimmung (Lailat al-Qadr) Obwohl das genaue Datum der ersten Koran-Offenbarung nicht genau bestimmt werden kann, gilt die Zeit in den letzten 10 Tagen des Monats Ramadan als überliefert. Die Nacht der Bestimmung wird in der Regel vom 26. auf den 27. Ramadan gefeiert. Fest des Fastenbrechens (Id al-Fitr) auch: Zuckerfest (Seker Bayrami) Das Fest des Fastenbrechens, mit dem die 30-tägige Fastenzeit ihren Abschluss findet, wird in den ersten drei Tagen des Folgemonats gefeiert. Es ist eines der beiden Hauptfeste des Islam. Aber auch während der Fastenzeit wird die erste Mahlzeit am Abend oft gemeinschaftlich begangen. Befreiung von Schule und Arbeitsplatz Das Fest des Fastenbrechens kann in seinem Stellenwert mit dem christlichen Ostern oder Weihnachten verglichen werden. In islamischen Ländern ist am Fest des Fastenbrechens in der Regel arbeits- und schulfrei. In Ländern der Diaspora, so auch in Deutschland, haben Muslime zwar an Weihnachten, Ostern, Pfingsten und anderen christlich-religiösen Feiertagen arbeitsfrei, nicht aber an ihrem eigenen Fest.

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