Das Überleben des 29-Jährigen sei ein “medizinisches Wunder”, so der Gerichtsmediziner. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Was der Anlass für die Attacke war, ließ sich vor Gericht nicht rekonstruieren. Mehrere Männer, darunter der stark alkoholisierte 27-Jährige, hielten sich an jenem Abend in der Nähe des Bahnhofs Dornbirn auf. Als der 29-jährige Bekannte zur Gruppe stieß, kam es zu einer Auseinandersetzung, die schließlich eskalierte. Der Angeklagte schlug sein Opfer mit Fäusten zu Boden, setzte sich auf dessen Körper und attackierte es weiter mit Schlägen. Abschließend trat der Täter noch mit Füßen auf den am Boden Liegenden ein.
Der 29-Jährige war benommen, erholte sich aber zunächst wieder. Er litt an Kopfschmerzen, schenkte dem und einigen blauen Flecken aber nicht weiter Beachtung. Auch seine Familie stellte keinen dringenden Handlungsbedarf fest. Eineinhalb Tage später fand man den Burschen röchelnd in seiner Wohnung. Er atmete kaum noch.
Die Ärzte stellten schwerste innere Blutungen fest. Der Gehirndruck des 29-Jährigen war so stark angestiegen, dass die Mediziner dem Patienten bei einer Notoperation kaum mehr Chancen einräumten. Dass er überlebte, sei ein “medizinisches Wunder”, erklärte Gerichtsmediziner Walter Rabl. Der 29-Jährige ist seither auf einem Auge blind.
Der zehnfach vorbestrafte Angeklagte bedauerte sein Verhalten und stritt nichts ab. Sein Geständnis und seine eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit wertete Richter Peter Mück als mildernd. Zur Haftstrafe kommen sechs Monate aus einer früheren Verurteilung. Der 27-Jährige muss zudem der Krankenkasse 64.000 Euro ersetzen, dem Opfer wurden 20.000 Euro Teilschmerzengeld zugesprochen.
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