Die Narren sind los und es wird am Faschingsdienstag noch kräftig gefeiert. Jedoch haben nicht alle Arbeitnehmer auch einen freien Nachmittag, wie Dr. Christian Maier von der Arbeiterkammer berichtet.
Der Faschingsdienstag ist ein ganz normaler Arbeitstag und daher haben die Arbeiternehmer auch keinen Anspruch frei zu haben, wie bei den gesetzlichen Feiertagen, soviel zu der Grundsatzdiskussion. Jedoch können Unternehmen ihren Mitarbeitern an diesem Tag auch frei geben was in Vorarlberg nicht selten der Fall ist. Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, ob er seinen Mitarbeitern am Faschingsdienstag frei gibt oder nicht, schildert Dr. Christian Maier im VOL Live Interview. Somit könnten sich auch Faschingsdienstage ergeben, an denen der Arbeitergeber einmal frei gibt und im Folgejahr dann nicht mehr.
Es gibt an diesem Tag immer wieder Anfragen von Arbeitnehmern, ob sie frei haben oder bekommen sollten, so der Rechtsgelehrte. Es wurde auch bisher noch nicht angedacht, aus diesem Tag einen Feiertag zu machen, schildert Dr. Christian Maier. Somit gibt es keinen Freibrief am Faschingsdienstag nicht am Arbeitsplatz zu erscheinen.
Dr. Maier, Rechtsberater der Arbeiterkammer, im VOL Live-Interview:
(VOL Live/ Nina Bühler)
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