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Familienreferenten diskutierten Kinderbetreuung und Elternteilzeit

Familienministerin Karmasin stellte sich den Wünschen der Familien-Referenten der Bundesländer.
Familienministerin Karmasin stellte sich den Wünschen der Familien-Referenten der Bundesländer. ©VOL.AT/Schwendinger
Lochau - Die Familienreferenten der Länder diskutierten diese Woche in Vorarlberg gemeinsam mit Ministerin Sophie Karmasin aktuelle Themen der Familienpolitik. Bestimmende Themen waren die Elternteilzeit, Pensionssplitting sowie die Verbesserung der Kinderbetreuung.
Ministerin Karmasin zur Konferenz
Die Forderungen von Landesrätin Greti Schmid

Einig waren sich Länder und die Familienministerin beim notwendigen Ausbau der Kinderbetreuung in Österreich und der Erhöhung der Familienbeihilfe. Karmasin betont hier vor allem die Anschubfinanzierung in Höhe von 350 Millionen Euro, um die notwendigen Kinderbetreuungsplätze zu schaffen. Auch Landesrätin Greti Schmid betont die Notwendigkeit leistbarer ganzjähriger und -tägiger Kinderbetreuungsangebote. Dabei sei man jedoch auf die Unterstützung des Bundes angewiesen.

Familienpolitik als Regierungsschwerpunkt

Auf eine Budgetdiskussion lässt sich Karmesin bei der Gelegenheit nicht ein. Trotz des angespannten Budgets investiere Österreich 1,5 Milliarden in Familien investiert, dies stelle somit das größte Schwerpunktthema der Regierung dar.

Länder gegen Elternteilzeit-Verkürzung

Bei anderen Themen trifft die Familienministerin jedoch auf den Widerstand der Länder. So stößt Karmasin vor allem bei der angedachten Verkürzung der Elternteilzeit auf den Widerstand der Länder. Der Vorschlag der Bundesregierung ist eine Absenkung der Altersgrenze von sieben auf fünf Jahre oder dem Kindergarteneintritt. Mit dem Ausbau der Kinderbetreuung sollte die Altersgrenze schlussendlich auf vier Jahre fallen. Landesrätin Greti Schmid fordert hier zuerst die Auswirkungen aus familienpolitischer Sicht zu prüfen.

 Pensionssplitting stärker bewerben

Auch das Pensionssplitting sollte aus Sicht der Länder stärker beworben werden. Damit kann der erwerbstätige Elternteil für die ersten vier Jahre der Kindererziehung einen Teil seiner Pensionsansprüche auf den betreuenden Elternteil übertragen lassen. Durch diese Maßnahme soll vor allem der Altersarmut der Frauen, vor allem nach Scheidungsfällen, entgegengewirkt werden. Schmid kann sich hier auch eine gesetzliche Verpflichtung nach Schweizer Vorbild vorstellen.

 (VOL.AT)

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