AA

Familienbonus wird beschlossen: Besserverdiener profitieren am meisten

Familienbonus
Familienbonus ©APA
Die Regierung beschließt heute den Gesetzesentwurf für die Einführung des "Familienbonus". Der sieht ab 2019 einen Steuerbonus von bis zu 1.500 Euro pro Kind vor. Dabei fällt der Bonus für Familien mit geringerem Einkommen niedriger aus als für Besserverdiener.

Der “Familienbonus Plus” soll ab 2019 eine Steuergutschrift von 1.500 Euro pro Kind und Jahr bringen bzw. 500 Euro ab dem 18. Geburtstag. Immer vorausgesetzt, es besteht Anspruch auf Familienbeihilfe und die Eltern haben ein entsprechendes Einkommen. Die Gutschrift wird nämlich direkt von der Lohnsteuer abgezogen – wer weniger Lohnsteuer bezahlt, erhält vom Familienbonus weniger bis gar nichts. Für Alleinerzieherinnen und Alleinverdiener sind zumindest 250 Euro pro Kind und Jahr vorgesehen (“Kindermehrbetrag”).

Familienbonus
Familienbonus ©APA

Diese Mindestsumme soll allerdings nicht an Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher fließen, die elf Monate oder mehr Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Mindestsicherung oder Grundversorgung beziehen. Aus dem Finanzministerium heißt es dazu, dass für Arbeitslose ohnehin ein Zuschlag von 350 Euro pro Kind und Jahr erhalten würden.

Knapp eine Million Familien profitieren

Laut Finanzministerium werden 950.000 Familien mit 1,6 Mio. Kindern vom Familienbonus profitieren – im Ausmaß von bis zu 1,5 Mrd. Euro. Wobei laut Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) über 80 Prozent der Familien den Bonus voll ausschöpfen können. Wie eine Modellrechnung der Innsbrucker Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung (GAW) im März gezeigt hat, profitieren mittlere Einkommen am stärksten davon. Auf diese 30 Prozent der Haushalte entfallen 45 Prozent der gesamten Entlastungs-Summe, auf die unteren nur 16 Prozent. Die oberen 40 Prozent erhalten demnach 39 Prozent der Gesamt-Entlastungs.

Im Detail geregelt wird auch, wie sich Eltern den Familienbonus aufteilen können: Sind beide Eltern berufstätig, dann kann entweder ein Elternteil die gesamte Steuergutschrift erhalten, oder sie wird 50:50 aufgeteilt. Ein anderes Verhältnis ist nicht vorgesehen. Allerdings kann die Aufteilung bei mehreren Kindern für jedes Kind extra festgelegt werden (also z.B. für das erste Kind 1.500 Euro für den Vater, aber für das zweite Kind je 750 Euro für Vater und Mutter).

Änderung bei getrennt lebenden Eltern

Ursprünglich war für getrennt lebende Eltern eine Verpflichtung zur Halbe-Halbe-Aufteilung vorgesehen. Diese entfällt im Gesetzesentwurf der Regierung aber. Laut Finanzministerium sollen nun auch getrennt lebende Eltern die oben genannten Aufteilungsmöglichkeiten haben. Außerdem war bei Scheidungs-Eltern ursprünglich vorgesehen, dass jenes Elternteil, das überwiegend für die Kinderbetreuung aufkommt, 90 Prozent des Bonus erhält. Das sollte verhindern, dass diese Eltern im Vergleich zur derzeitigen Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten schlechter aussteigen. Dies soll nun nur noch für eine Übergangsfrist von drei Jahren gelten.

Kinderbetreuungskosten nicht mehr absetzbar

Apropos: Zur Gegenfinanzierung des Familienbonus wird die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten abgeschafft. Die Netto-Kosten des Gesetzes wurden zuletzt mit 750 Mio. Euro 2019 und 1,19 Mrd. Euro ab 2020 beziffert. Wobei ein Drittel des Steuer-Entfalls von Ländern und Gemeinden geschultert werden muss.

Bogner-Strauß: “Größte steuerliche” Familienentlastung

Beim “Familienbonus” handelt es sich um die “größte steuerliche” Familienentlastung in der Geschichte, sparte Ministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) nicht an Superlativen. Bogner-Strauß zeigte sich vor dem Ministerrat erfreut, dass vom “Familienbonus” 950.000 Familien mit 1,6 Millionen Kindern profitieren werden. Österreich sei sehr familienfreundlich, betonte die Ministerin. Für Alleinerzieherinnen und Alleinverdiener sind zumindest 250 Euro pro Kind und Jahr vorgesehen (“Kindermehrbetrag”), sei auf Kritik reagiert worden. Man wolle mit dem Bonus jene Familien wertschätzen, die seit Jahren den Staat mitfinanzieren.

Für Diplomaten in Drittstaaten gilt der Bonus nicht, sie sollen aber wie bei der Indexierung der Familienbeihilfe künftig nicht schlechter gestellt werden, hieß es auf Nachfrage aus dem Büro der Ressortchefin. An einer Lösung werde aber noch gearbeitet.

(APA/red)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Politik
  • Familienbonus wird beschlossen: Besserverdiener profitieren am meisten