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Familienbeihilfe: Rumänien könnte Österreich vor EuGH klagen

Für in Rumänien lebende Kinder würde die Familienbeihilfe geringer ausfallen.
Für in Rumänien lebende Kinder würde die Familienbeihilfe geringer ausfallen. ©APA
In Rumänien wird Kritik an der Indexierung der österreichischen Familienbeihilfe laut. Die Regierung droht Österreich mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Die rumänische Regierung unter Ministerpräsidentin Viorica Dancila überlegt wegen der Indexierung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder eine Klage gegen Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das gab Außenminister Teodor Melescanu am Sonntagabend bekannt.

Die Regierung erwäge den Schritt, da man es bei der Kürzung der Familienhilfe für in ärmeren Staaten lebende Kinder mit “einem klaren Fall von Diskriminierung” zu tun habe, der gegen sämtliche grundlegenden Werte der EU verstoße, sagte Melescanu. In Österreich tätige rumänische Arbeitnehmer würden ihre Steuern und Abgaben ebenso entrichten wie jeder andere Arbeitnehmer auch, trotzdem würden ihre Kinder nun plötzlich “um bis zu 50 Prozent weniger Beihilfen wie bisher” erhalten, so der Außenminister.

Rumänien werde nicht der einzige Kläger sein

Aus diesem Grund prüfe die Regierung in Bukarest nun Möglichkeiten, um diese “Diskriminierung abzuschwächen”. Sollte die rumänische Exekutive tatsächlich beim Europäischen Gerichtshof gegen Österreich klagen, so sei er sich ziemlich sicher, dass sein Land dabei “nicht der einzige Kläger” bleiben werde, fügte Melescanu hinzu.

Seit 1. Jänner wird die österreichische Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder entsprechend den dortigen Lebenshaltungskosten indexiert. Rund 400 Kinder, die in reicheren Ländern leben, profitieren davon. 125.000 Kinder sind von einer Kürzung betroffen. In Bulgarien gibt es somit für ein 0- bis zweijähriges Kind nur noch 51,30 Euro Familienbeihilfe monatlich statt bisher 114 Euro. Es wird erwartet, dass die EU-Kommission wegen des umstrittenen Gesetzes ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einleiten wird.

Vilimsky: Kritik aus Rumänien “vollkommen haltlos”

FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky hat die Kritik aus Rumänien an der Indexierung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder als “vollkommen haltlos” zurückgewiesen. Der Beschluss zur Anpassung der Familienleistungen an die Lebensverhältnisse des jeweiligen Staates sei “richtig und notwendig” gewesen, meinte Vilimsky am Montag in einer Aussendung.

“Wenn Rumäniens Außenamt meint, dass rumänische Staatsbürger diskriminiert würden, wenn sie in Österreich arbeiten und daher bei uns die gleichen Steuern wie alle anderen Bürger zahlen, so wird eine wesentliche Tatsache übersehen: Die österreichische Familienbeihilfe ist – im Gegensatz zur rumänischen – keine Leistung, die damit zu tun hat, ob jemand wenig, mehr oder gleich viel Steuern wie jemand anderer zahlt”, hieß es. Die Familienbeihilfe sei eine einkommensunabhängige Sozialleistung, die dazu diene, um die anfallenden Kosten für Kinder abzumildern. Und in Österreich seien diese Kosten wesentlich höher als in Rumänien, so der freiheitliche EU-Abgeordnete.

Kinder in Österreich erhalten volle Beihilfe

Auch auf die Kritik der rumänischen EU-Abgeordneten Maria Grapini reagierte Vilimsky “mit Verwunderung”. “So kämpferisch die Ansage der Sozialistin auch klingen mag: Kinder, die in Österreich wohnen und dort von einem Familienangehörigen betreut werden, erhalten ohnehin die volle Familienbeihilfe – unabhängig von der Staatsangehörigkeit.” Die Berechnung von Familienleistungen in Rumänien kritisierte Vilimsky als kompliziert. “Da braucht man schon einen Taschenrechner, um den Anspruch für staatliches Kindergeld und Familienbeihilfe zu errechnen.”

Grapini hatte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) “völlige Verachtung” ihres Landes attestiert und dem rumänischen Staatspräsident Klaus Johannis (Iohannis) Untätigkeit vorgeworfen angesichts des “Schicksals unserer Kinder in Österreich”. Das rumänische Außenministerium kritisierte am Wochenende, die Maßnahme Österreichs sei “unfair” und widerspreche Grundprinzipien des europäischen Projekts und dem Unionsrecht, weil sie Bürger anderer Mitgliedsstaaten, die in Österreich ihre Steuern zahlten, diskriminiere. ”

EU-Kommission überprüft österreichisches Gesetz

Die EU-Kommission prüft die Anfang des Jahres in Österreich in Kraft getretene Indexierung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder. Eine Sprecherin erklärte am Montag, angesprochen auf ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren, sie könne nur sagen, dass die “Indexierung laut EU-Recht nicht erlaubt” sei.Es handle sich um eine Frage der Diskriminierung. Die Rechte der Kinder seien zu respektieren. Nicht eingehen wollte die Sprecherin darauf, ob sich die Kommission einer Klage Rumäniens vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anschließen werde.

Befragt, warum Großbritannien 2015 eine Ausnahmebestimmung in eben diese Richtung bei der Indexierung des Kindergelds zugesprochen worden sei, meinte die Sprecherin, dies sei eine “einzigartige Vereinbarung zwischen den Staats- und Regierungschefs” gewesen. Die Briten hatten diese Zusicherung damals erhalten, weil der damalige britische Premier David Cameron angesichts der von ihm in die Wege geleiteten Abstimmung über einen Austritt des Inselstaates aus der EU gehofft hatte, damit ein positives Ergebnis für den Verbleib in der Europäischen Union zu erzielen. Nichtsdestotrotz sagten die Briten Nein zur EU und der Austritt dürfte aller Wahrscheinlichkeit nach am kommenden 29. März erfolgen – sollte es bis dahin kein zweites Referendum oder einen Aufschub geben.

Familienministerium übt Kritik an Rumänien

Das österreichische Familienministerium hat Kritik am EU-Ratsvorsitzland Rumänien wegen dessen offenem Auftreten gegen die Indexierung der österreichischen Familienbeihilfe geübt. Für ein Vorsitzland “wäre es eigentlich üblich, den Ansatz des honest broker (‘ehrlicher Makler’) zu verfolgen und sich möglichst neutral zu verhalten”, hieß es in einer Mitteilung vom Montag.Das Familienministerium wies hierbei darauf hin, dass rumänische Kinder, deren Eltern in Österreich arbeiten, auch jetzt noch mehr Geld bekommen als jene, deren Eltern in Rumänien tätig sind. Allerdings wurde die Höhe der österreichischen Sozialleistungen für in Rumänien lebende Kinder ab 1. Jänner 2019 etwa halbiert.

(APA/red)

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