Außerdem endete am Dienstag die Begutachtungsfrist für die Novelle des Studienförderungsgesetzes, die Einbußen für Studenten durch Anhebung der Familienbeihilfe verhindern soll. Weitere Adaptierungen betreffen Studenten mit Kind: Der Zuschlag pro zu betreuendem Kind wird von 60 auf 100 Euro und die Altersgrenze für den Stipendienbezug auf 35 Jahre bei Studienbeginn angehoben.
Mehr Familienbeihilfe
Bei Studenten mit Geschwistern erhöht sich durch eine Anhebung der Absetzbeträge ebenfalls die Studienbeihilfe. Die Förderung von Auslandsaufenthalten soll zudem bereits ab einem statt ab drei Monaten möglich sein.
(APA)
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