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Familienbeihilfe: Erhöhung um 1,8 Euro

"Die letzte Erhöhung der Familienbeihilfe liegt sechs Jahre zurück und betrug 1,8 Euro", sagt Martin Hefel, Obmann des Vorarlberger Familienverbandes und fordert für 2006 eine Valorisierung.

Im Rahmen einer Diskussion mit den Familiensprecher/innen der Parlamentsparteien zum Thema Wertsicherung der Familienleistungen wies der Dachverband Katholischer Familienverband Österreich darauf hin, das die Familienbeihilfe in 15 Jahren um knapp 11 Prozent gestiegen ist; der Ausgleichszulagenrichtsatz stieg im selben Zeitraum um 64 Prozent; die Inflationsrate beträgt seit 1990 knapp 40 Prozent.

“Wenn die Inflationsrate in 15 Jahren rund 40 Prozent beträgt, die Familienbeihilfe im selben Zeitraum aber nur um 11 Prozent steigt, ist das eine gewisse Schieflage”, sagt Hefel. Er rechnet vor, dass die Familienbeihilfe nach einer entsprechenden Wertsicherung um 26 Euro höher sein müsste und statt der 105,4 Euro bereits 132 Euro betragen könnte. Obmann Hefel weist auf die Funktion der Familienbeihilfe hin: “Sie wurde 1955 für unselbständig Erwerbstätige eingeführt und dient dazu, die Mehrkosten für Kinder abzudecken.” Unter diesem Aspekt wäre es für Hefel nahe liegend, dass von Zeit zu Zeit eine entsprechende Wertsicherung stattfindet.

Die Mindestpensionen sind durch den Ausgleichszulagenrichtsatz definiert und werden jährlich per Verordnung erhöht. Die durchschnittliche Erhöhung der letzten 15 Jahre lag bei rund vier Prozent. Ab 2009 sollen alle Pensionen dann jährlich um die Inflationsrate erhöht werden. Im Gegensatz zu den Pensionen ist die Valorisierung der Familienleistungen nirgends festgeschrieben. “Eine Erhöhung von Leistungen, wie Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Pflegegeld oder Bemessungsgrundlagen für Kindererziehungszeiten und Beihilfen unterliegen dem politischen Handlungsspielraum”, sagt der Obmann des Vorarlberger Familienverbandes. “Damit werden die Empfänger automatisch zu Bittstellern und das ist teilweise entwürdigend.”

Quelle: Vorarlberger Familienverband

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