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Familienbeihilfe: Ausnahmeregelungen für Kinder im Ausland

Die Familienbeihilfe soll an die Lebenskosten angepasst werden.
Die Familienbeihilfe soll an die Lebenskosten angepasst werden. ©pixabay.com (Symbolfoto)
Am Dienstag soll die Änderungen bei der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder beschlossen werden. Nur für Auslands-Beamte soll es eine Sonderregelung geben.

ÖVP und FPÖ wollen Dienstagnachmittag im Familienausschuss die angekündigte “Indexierung” der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder beschließen – und zwar ungeachtet der verfassungsrechtlichen Bedenken. Änderungen sind nur noch für Beamte geplant, wie Ausschuss-Obmann Norbert Sieber (ÖVP) der APA sagte: Man will verhindern, dass im Ausland lebende Beamte durch die Reform belastet werden.

Familienbeihilfe an Lebenskosten angepasst

Eigentlich hätte die Reform bereits vor dem Sommer beschlossen werden sollen. Nach Protesten von Diplomaten wurde der Beschluss aber vertagt. Nun ist laut Sieber ein Abänderungsantrag geplant, der sicherstellen soll, dass Beamte nicht “über Gebühr” belastet werden. Bei im Ausland tätigen Diplomaten und Beamten seien nämlich viele Zusatzleistungen an die Familienbeihilfe geknüpft, sagt Sieber. Würden in Nicht-EU-Staaten arbeitende Beamte die Beihilfe verlieren, dann würden sie auch um diese Zusatzleistungen umfallen.

Keine Änderungen gibt es laut Sieber dagegen beim grundsätzlichen Vorhaben, die Familienbeihilfe für Kinder im EU-Ausland an die dortigen Lebenskosten anzupassen. Für osteuropäische EU-Länder würde das auf eine Kürzung hinauslaufen, für nordeuropäische Staaten dagegen eine leichte Anhebung bedeuten. Verfassungs- und europarechtliche Bedenken lässt Sieber nicht gelten und verweist auf zwei entsprechende Gutachten des Sozialexperten Wolfgang Mazal und des Steuerrechtlers Michael Lang (WU-Wien).

Dass die Ausnahmeregelung für Beamte die verfassungsrechtlichen Bedenken noch vertiefen könnte, weist das Familienministerium zurück. Schon jetzt gebe es im Steuerrecht nämlich eine “Wohnortfiktion”, wonach im Ausland tätige Beamte so besteuert werden, als würden sie in Österreich leben. Abgabenpflichtig seien Beamte somit nicht dort, wo sie Dienst versehen, sondern in Österreich.

Experten stehen Anpassung skeptisch gegenüber

Für in Österreich tätige Arbeitnehmer, deren Kinder im EU-Ausland leben, soll die Familienbeihilfe dagegen künftig “indexiert” werden. In Summe hofft die Regierung auf Einsparungen von 114 Mio. Euro. Im Vorjahr wurden 253,2 Mio. Euro an Beihilfen ins Ausland bezahlt – um 20 Mio. Euro weniger als 2016. Auch der ab 2019 neue “Familienbonus” soll “indexiert” werden.

Einen Strich durch die Rechnung machen könnte der Regierung aber der Europäische Gerichtshof, denn Experten halten den Plan für EU-rechtswidrig. Auch die EU-Kommission hat sich bereits skeptisch geäußert und darauf hingewiesen, dass gleiche Beiträge auch zu den gleichen Vorteilen führen sollten.

(APA/Red)

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