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"Familie und Recht" im Fokus

Bregenz - Expertentagung in Bregenz: Spannungsfeld "Kinderrechte – Elternrechte" lieferte Diskussionsstoff.

Zum fünften Mal trafen sich am Mittwoch Fachleute aus dem Bereich Justiz und Jugendarbeit zur Tagung „Familie und Recht“. Brigitte Ciresa, Richterin am Landesgericht Feldkirch, und Barbara Hämmerle von der Jugendwohlfahrt organisierten die Veranstaltung. Das Ziel: Bessere Vernetzung der einzelnen Institutionen im Interesse der Kinder. „Einander persönlich kennenzulernen und sich auszutauschen ist ebenso wichtig wie Themen interdisziplinär zu beleuchten“, so Ciresa.

Ein Diskussionspunkt war, dass Gesetze zum Teil dem wirklichen Leben hinterherhinken. „Ich glaube, hier müssen wir viel flexibler werden“, so Gabriela Thoma-Twaroch, Vorsteherin des Bezirksgerichts Josefstadt. So werde bei Scheidungsverfahren meist festgelegt, dass der eine Elternteil Unterhalt bezahlt und das Kind beim anderen seinen Hauptaufenthaltsort hat. Dass dies auch ökonomische Hintergründe hat, ist allen klar. Was jedoch die Psyche betrifft, gibt es neue Erkenntnisse. „Früher glaubten Psychologen, dass das Kind einen fixen Mittelpunkt braucht. Forschungen haben aber ergeben, dass Kinder dies in der Regel gar nicht wollen“, so Thoma-Twaroch. Wenn es gut organisiert ist, örtlich und zeitlich passt, wäre es durchaus möglich, die Betreuung des Kindes zu splitten. Das würde dann umgekehrt auch den unterhaltszahlungspflichtigen Teil finanziell entlasten, weil das Kind zum Beispiel drei Tage beim Papa wohnt, isst, lebt. Und zwar freiwillig und gerne.

Probleme im Alltag

Nicht die Regel, aber doch hin und wieder leider Praxis sind Schwierigkeiten beim Besuchsrecht. Ausreden wie „das Kind ist krank“ und „will zuhause Geburtstag feiern“ sind amtsbekannt. Oder man öffnet dem Ex-Mann erst gar nicht die Tür, um ihm eins auszuwischen. Hier wird es eng für die Justiz, und sie kann nur schwer dazu beitragen, dass Kinder ihr Grundrecht auf beide Elternteile bekommen. Dazu hielt Kinder- und Jugendpsychiater Wolfgang Menz einen Fachvortrag zum Thema „Elterliches Entfremdungs-Syndrom“ (Parental Alienation Syndrome). Menz spricht von „emotionalem Missbrauch“ und betont, „dass Kinder nach dieser Entfremdung den einen Elternteil wirklich verlieren und dadurch massive psychische Probleme bekommen“. Hier setzen die Experten auf Bewusstseinsbildung. Eltern müssen begreifen, was sie ihren Kindern antun, wenn sie ihnen den Kontakt zu einem Elternteil grundlos verwehren.

Aufholbedarf

„Hinten nach“ ist man gesetzlich auch bezüglich neuer Familienstrukturen. „Patchwork-Familien“ sind gängig. Getrennte Paare leben in neuen Partnerschaften und bringen jeweils ihre Kinder mit. Hier müssen laut Experten Regelungen geschaffen werden, um das neue Beziehungsgeflecht von leiblichen Kindern, Eltern, Stiefeltern und Stiefkindern in den Griff zu bekommen.

„Das Familienbild hat sich einfach so stark gewandelt. Viele haben zum Beispiel gemeinsam Kinder, möchten aber nicht heiraten“, so Richterin Brigitte Ciresa. Auch hier überlegt der Gesetzgeber, ob man nicht automatisch eine gemeinsame Obsorge der beiden Eltern festlegen soll. In 18 EU-Staaten gibt es das bereits. Vorausgesetzt die Vaterschaft ist anerkannt und die Eltern leben auch zu­sammen. Kinder dürfen mit flexibleren Regeln jedenfalls auf eines hoffen: weder den Papa noch die Mama zu verlieren. (VN)

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