Von Christiane Eckert/VOL.AT
Regelmäßig stellt sich am Gericht folgende Situation dar: Meldung von häuslicher Gewalt – Anzeige – manchmal Fotos, welche Verletzungen dokumentieren – dann Aussageverweigerung und Freispruch. Auch im Fall des 64-jährigen Angeklagten, der angeblich jahrelang seine Frau regelmäßig watschte, ihr einmal den Arm verdrehte und sie demütigte. „Es gab einen Streit, das war der Grund, warum die Ehefrau ihren Mann anzeigte“, ist die Verteidigung überzeugt, dass hier nicht viel passiert sein kann.
Schweigen und Freispruch
Damals im November vergangenen Jahres suchte die Ehefrau allerdings die Ambulanz des Spitals auf und erzählte der Polizei im Wege einer Anzeige, dass ihr Mann sie schlage. Im Prozess, die beiden haben sich angeblich wieder versöhnt, sagen weder die Ehefrau, noch die erwachsenen Kinder gegen ihren Vater aus. Der freut sich über seinen Freispruch, die Kosten des Verfahrens trägt, wie bei jedem anderen Freispruch auch, der Bund. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
(red.)
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