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"Falter"-Journalistin bei ÖVP-Hintergrundgespräch zum Cyber-Angriff abgewiesen

Die Journalistin des "Falter" wurde vor dem Gespräch abgewiesen.
Die Journalistin des "Falter" wurde vor dem Gespräch abgewiesen. ©APA/Roland Schlager
Beim Hintergrundgespräch zum Hackerangriff auf die ÖVP-Parteizentrale, wurde eine Journalistin des "Falter" abgewiesen.
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Die ÖVP hat bei ihrem Hintergrundgespräch zum Hackerangriff auf die Parteizentrale eine Journalistin des "Falter" abgewiesen. Die ÖVP begründete das gegenüber der APA damit, dass man nur tagesaktuelle Medien eingeladen habe. Die Wochenzeitung hatte zuvor über jene Unterlagen berichtet, die laut ÖVP angeblich bei einem Cyberangriff aus dem System der Bundespartei entwendet wurden.

ÖVP begründet Entscheidung mit "Tagesmedien"

"Wie immer bei tagesaktuellen Themen waren Tagesmedien eingeladen", begründete ein Sprecher der ÖVP, warum der "Falter" nicht zum Medientermin zugelassen wurde. Die Journalistin Barbara Toth hatte zuvor kritisiert, dass ihr der Zutritt zum Medienraum von einem ÖVP-Sprecher verwehrt worden war. "Falter"-Chefredakteur Florian Klenk kritisierte via "Twitter", dass sein Medium nach Angaben der ÖVP bewusst nicht eingeladen worden sei.

Die anderen, bereits im ÖVP-Medienraum befindlichen Medienvertreter hatten von der Abweisung der "Falter"-Redakteurin nichts bemerkt, weil diese - durch den Tweet eines Journalisten informiert - erst nach Beginn der Veranstaltung bei der ÖVP eingetroffen war. Scharfe Kritik an der Vorgehensweise der Partei übte am Donnerstag der "Presseclub Concordia". "Informationsfreiheit ist ein integrierender Bestandteil der Pressefreiheit. Der gezielte Ausschluss von kritischen Journalistinnen und Journalisten von Informationsveranstaltungen ist daher ein demokratiepolitisch höchst bedenklicher Akt", heißt es in einer Stellungnahme des Presseclubs. Die ÖVP müsse ihre unvertretbare Kommunikationspolitik ändern.

ÖVP hatte Klage gegen den "Falter" angekündigt

Die ÖVP hatte nach der Veröffentlichung von Unterlagen über die Wahlkampffinanzierung der Partei eine Klage gegen den "Falter" angekündigt, die allerdings noch nicht vorliegt. Dem Bericht zufolge war die ÖVP im Wahlkampf 2017 - entgegen ihrer eigenen Darstellung - bereits lange vor dem Wahltermin darüber informiert, dass sie die Wahlkampfkostengrenze massiv überschreiten wird. Heuer soll die Einhaltung der Kostengrenze den Unterlagen zufolge unter anderem dadurch gelingen, dass hohe Kosten für den Wahlkampf noch vor dem offiziellen Stichtag für die Wahlkampfkostengrenze verbucht wurden. In Summe soll die ÖVP den Unterlagen zufolge nicht sieben, sondern fast neun Mio. Euro für den Wahlkampf eingeplant haben. Die Partei hat diese Zahlen bisher weder bestätigt noch dementiert, aber betont, dass die Vorgangsweise rechtskonform sei und man sich an die gesetzliche Sieben-Millionen-Grenze halten werde.

(APA/Red)

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