Laut Anklage soll bei einer Magenspiegelung in einer Ordination einem Patienten ein falsches Medikament injiziert worden sein, wodurch er in Folge im Krankenhaus starb. Der Mediziner erhielt elf Monate bedingt und 72.000 Euro Geldstrafe, die Gehilfin drei Monate bedingt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Mittel gegen Blähungen statt Narkosemittel gespritzt
Dem Arzt wurde in der am Mittwochvormittag gestarteten Einzelrichterverhandlung um grob fahrlässige Tötung vorgeworfen, am 29. November 2018 anstelle eines Narkosemittels mehrere Milliliter eines Medikaments gegen Blähungen und Gasbildung im Magen-Darm-Bereich, das der Anklage zufolge ausschließlich oral angewendet werden darf, gespritzt zu haben.
Assistentin arbeitete erstmals mit neuer Methode
Darüber hinaus bestand laut Staatsanwaltschaft innerhalb der Ordination ein Kommunikationsdefizit, weil der Arzt die Assistentin vorab unzureichend über die Umstellung auf eine neue Sedierungsmethode informiert und sie unzureichend instruiert und kontrolliert haben soll, obwohl sie an dem Tag erstmals nach der neuen Methode arbeitete.
Patient starb in Folge der Spritze
Die Assistentin soll das falsche Medikament laut Anklage in einer Spritze vorbereitet und in der Nähe der Sedierungsmedikation abgelegt haben. Der Arzt habe die Verwechslung nicht bemerkt. Der Patient starb in Folge der Spritze an einer Hirnblutung sowie Atem- und Hirnlähmung.
Arzt meldete nach Urteil Berufung an
Die Urteile fielen am Donnerstag kurz nach Mitternacht. Die Privatbeteiligten wurden mit ihren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Der Arzt, der eine bedingte Freiheitsstrafe und eine unbedingte Geldstrafe erhielt, meldete nach Angaben des Landesgerichts in der Verhandlung Berufung an.
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Zweitangeklagte haben keine Erklärung abgegeben, damit ist auch dieses Urteil nicht rechtskräftig.
(APA)
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