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Falsches Alibi: Nun dennoch Freispruch

Der angeklagte Zeuge hat der Unfallfahrerin ein falsches Alibi gegeben.
Der angeklagte Zeuge hat der Unfallfahrerin ein falsches Alibi gegeben. ©Bilderbox/Symbolbild
Der angeklagte Zeuge hat der Unfallfahrerin ein falsches Alibi gegeben. Darin sind sich die Richter am Landesgericht Feldkirch und am Oberlandesgericht Innsbruck einig.

Von Seff Dünser / NEUE

Der 50-Jährige hat das nach Ansicht des zuständigen Richters des Landesgerichts absichtlich getan, um sie vor einer Verurteilung zu bewahren. Deshalb wurde er in erster Instanz wegen falscher Beweisaussage und Begünstigung zu einer Geldstrafe von 3600 Euro (300 Tagessätze zu je zehn Euro) verurteilt. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen.

Richter am Oberlandesgericht hingegen konnten nicht ausschließen, dass der Mann sich unabsichtlich einfach geirrt hatte, was den fraglichen Zeitpunkt seines Treffens mit der Frau anbelangt. Daher wurde der Angeklagte in zweiter Instanz im Zweifel freigesprochen. Seiner Berufung wurde in Innsbruck Folge gegeben. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Zeuge hatte ausgesagt, er sei zum Unfallzeitpunkt in der Tourismusgemeinde im Bezirk Bregenz mit der 32-jährigen Frau zusammen in einer Wohnung gewesen. Aber sowohl Richter am Landesgericht als auch am Oberlandesgericht waren im Strafprozess gegen die angeklagte Frau der Überzeugung, dass sie zur fraglichen Zeit mit ihrem Auto einen schweren Verkehrsunfall verursacht hat.

Rechtskräftig verurteilt

Dafür wurde die angeklagte Frau rechtskräftig wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 1200 Euro (200 Tagessätze zu je sechs Euro) verurteilt. Die Angeklagte hat den Tatvorwurf bestritten. Aber am Landesgericht und auch am Oberlandesgericht wurde ihre Schuld als erwiesen erachtet.

Demnach ist sie mit ihrem verschneiten Pkw auf der Schneefahrbahn der Hauptstraße der Gemeinde auf den Gehsteig geraten. Dort hat ihr Fahrzeug am Abend einen 69-jährigen Fußgänger angefahren. Der deutsche Urlauber erlitt dabei einen mehrfachen Beckenbruch und einen Wirbelbruch.

Die Gerichte waren aufgrund mehrerer Indizien davon überzeugt, dass die Angeklagte das Fahrzeug gelenkt hat. So wurde sie von der 62-jährigen Lebensgefährtin des Opfers identifiziert. Die Autolenkerin sei ausgestiegen und habe ihn gefragt, ob er schwer verletzt sei, sagte der angefahrene Fußgänger. Er habe gesagt, er könne sich nicht bewegen. Daraufhin habe die Frau gesagt, sie stelle ihren Pkw auf einem Parkplatz ab und sei gleich wieder bei ihm. Sie sei aber nicht mehr zurückgekehrt.

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