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Falsche Person bestraft: Justizirrtum korrigiert

Das Urteil gegen einen zuerst wegen Gewalttat verurteilten Angeklagten wurde aufgehoben.
Das Urteil gegen einen zuerst wegen Gewalttat verurteilten Angeklagten wurde aufgehoben. ©VOL.AT
Wer hat dem Vorarlberger am 13. September 2015 vor dem McDonald’s-Restaurant in Hohenems mit einem Faustschlag einen Kieferbruch zugefügt?

Von Seff Dünser / NEUE

Auf diese Frage wurde im ersten Strafprozess am Landesgericht Feldkirch offenbar eine falsche Antwort gefunden. Denn 2017 wurde, so die nachträglichen Erkenntnisse der Justiz, ein Unschuldiger wegen schwerer Körperverletzung schuldiggesprochen. Der angeklagte Schweizer wurde zu einer teilbedingten Geldstrafe verurteilt, bei der der zu bezahlende Teil 3375 Euro (135 Tagessätze zu je 25 Euro) betrug. Das Urteil wurde rechtskräftig.

Danach aber stellte der inzwischen von Patrick Beichl verteidigte Verurteilte mit Erfolg einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens. Das Urteil wurde vom Landesgericht aufgehobenFaus, nachdem Zeugen ihre Aussagen geändert hatten.

Neuer Strafantrag

Daraufhin brachte die Staatsanwaltschaft Feldkirch einen neuen Strafantrag ein. Dabei wurde ein Freund des zuerst verurteilten Schweizers wegen schwerer Körperverletzung angeklagt. Im neuen Prozess am Landesgericht bekannte sich der nunmehrige Angeklagte schuldig: Er habe dem Opfer mit der Faust ins Gesicht geschlagen.

Die Richterin gewährte dem 24-jährigen Schweizer rechtskräftig eine Diversion. Wenn er dem Gericht als Geldbuße 700 Euro bezahlt und dem Geschädigten als Teilschmerzengeld weitere 300 Euro, wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt werden. Dann würde ihm eine Vorstrafe erspart bleiben.

Neuerliche Anklage

Die Richterin begründete die milde Sanktion damit, dass der Vorfall schon dreieinhalb Jahre zurückliege und der Angeklagte das Unrecht seiner Tat eingesehen habe. Der 24-Jährige übergab Opferanwalt Winfried Mutz im Gerichtssaal 300 Euro als Teilschmerzengeld.

Auch der zuerst irrtümlich wegen schwerer Körperverletzung verurteilte Angeklagte, ebenfalls ein 24-jähriger Schweizer, wurde neuerlich angeklagt, dieses Mal wegen versuchter Körperverletzung. Demnach soll er dem zu Boden Geschlagenen Tritte versetzt haben. Auch er kam mit einer Diversion davon, die rechtskräftige Geldbuße beträgt 800 Euro.

Rückzahlungen gefordert

Der 24-Jährige fordert aber von der Justiz jene 3375 Euro zurück, die er als Geldstrafe aus dem aufgehobenen Urteil bezahlt hat, sowie 800 Euro an bezahlten Verfahrenskosten. Zudem soll die eingetragene Vorstrafe zur schweren Körperverletzung gelöscht werden. Des Weiteren verlangt der Schweizer die Rückzahlung von 5300 Euro, die er dem Opfer als Schmerzengeld zukommen lassen musste.

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