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Falsche Lagerung verursacht Umweltschäden

Günther Mair versucht schon seit Jahren auf die Mißstände der flaschen Lagerung aufmerksam zu machen.
Günther Mair versucht schon seit Jahren auf die Mißstände der flaschen Lagerung aufmerksam zu machen. ©Mair
Falsche Lagerung verursacht Umweltschäden

Lustenau. “Aufgrund einer mehrjährigen unveränderten Situation möchte ich darauf aufmerksam machen, dass beim Gutshof Heidensand schon seit Jahren Pferdemist in großen Mengen auf unbefestigter Fläche gelagert wird”, meldet sich Günther Mair über das Bürgerforum. “Auf dem Gutshof befindet sich eine Reitanlage und nur ein geringer Teil der Flächen wird für die Pferdehaltung in Anspruch genommen (meist eingezäunte Koppeln ohne Futternutzung).

Der frische Pferdemist aus dem Stall wird mit einem Förderband auf einen Anhänger befördert und in regelmäßigen Abständen neben dem Betriebsareal abgekippt und zwischengelagert. Seit der Neuverpachtung der landwirtschaftlichen Flächen erfolgt die Bewirtschaftung, durch Gemeindebeschluss festgelegt biologisch und befindet sich derzeit in der Umstellungsphase. Das bedeutet, dass der auf diesem Betrieb anfallende Pferdemist auf den dazugehörenden Flächen nicht mehr als Dünger bzw. Bodenhilfsstoff verwendet werden kann”, erklärt Mair. “Der verantwortliche Gemeinderat Mittelberger wurde im Landwirtschafts- bzw. Umweltausschuss nicht nur auf diese Situation, sondern auch auf weitere fragwürdige Zwischenlagerungen von Frischmist in Feldmieten hingewiesen mit dem Erfolg, dass sich bis zum heutigen Tag keine Verbesserung abzeichnet. In einer Bewirtschaftungsstudie (DI Moosbrugger Marianne, Studie zur ökologisch verträglichen Flächennutzung im Gebiet Heidensand, Juni 2003) wurde auf die Sensibilität dieses Ökosystems hingewiesen und diese Schwemmlandböden als fruchtbar und gut wasserdurchlässig bewertet.

Daraus kann geschlossen werden, dass leicht auswaschbare Nährstoffe (Nitrat und bei fehlenden Humus und Tonmineralien auch das Ammonium) sich in Richtung Grundwasser bewegen. Nachdem die Gemeinde Lustenau ihr Trinkwasser aus dem Grundwasserkörper im Einzugsbereich des Rheins gewinnt, könnte unter Umständen diese Mistlagerung ein sogenannter Hot Spot darstellen”, zeigt Mair auf. Roman Stadelmann (Abteilung Wirtschaft und Umweltschutz BH Dornbirn) erklärte am 14.12.2010, dass bezüglich der Mistlagerung im Bereich des Gutshofes Heidensand entsprechende Verfahren eingeleitet worden sind und um Verständnis bittet, das bezüglich des Ausgangs der Verfahren wegen Amtsverschwiegenheit, keine Auskunft erteilt werden kann. “Die weiteren von ihnen bekanntgegebenen Mistlagerungen werden in unserem Auftrag vom gewässerschutztechnischen Amtssachverständigen überprüft. Informationshalber teilen wir mit, dass Mistlagerungen auf dem Feld grundsätzlich nicht verboten sind, u.a. wenn der Stallmist vorher auf einer wasserdicht befestigten Lagerstätte mit entsprechender Sickersaftsammlung bereits zumindest einen Monat gelagert wurde, ein Abstand von mindestens 25 m zu stehenden und fließenden Gewässern einschließlich Entwässerungsgräben eingehalten, auf seichtgründigen sowie leicht durchlässigen Böden eine Strohunterlage zur Aufnahme allfälliger Sickersäfte aufgebracht wird, die Lagerungsfläche nur einmal innerhalb von 2 Jahren als Feldmiete genutzt wird und auf der Fläche nach der Zwischenlagerung wieder für einen Pflanzenbestand gesorgt wird”, so Stadelmann. Bis heute ist diesbezüglich aber nichts geschehen, wie umfangreiches Bildmaterial von Herrn Mair zur Situation beim Gutshof Heidensand belegt. Auf eine Stellungnahme seitens der BH Dornbirn wird noch gewartet.

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