Die Dornbirner Bürgermeisterin Andrea Kaufmann will auf das Problem aufmerksam machen: „Die Entsorgung von privatem Müll über öffentliche Behälter bedeutet nicht nur einen Mehraufwand und Mehrkosten für die Straßenmeisterei, sondern vor allem auch Ärger für Passanten.“
Öffentliche Müllentsorgung kann Strafe nach sich ziehen
In den letzten Wochen musste die Straßenmeisterei Dornbirn immer wieder Personen darauf aufmerksam machen, dass privater Hausmüll nicht über die bei Bushaltestellen oder auf öffentlichen Plätzen und Parks von der Stadt aufgestellten und betreuten Abfallbehälter entsorgt werden darf. Viele sind der Meinung, ein öffentlich aufgestellter Müllkübel dürfe auch uneingeschränkt gefüllt werden. Das ist nicht so. Nach dem §6 des Vorarlberger Abfallwirtschaftsgesetzes muss der Hausmüll verpflichtend bei der eigenen Wohnanlage oder dem eigenen Haus zur Abholung bereitgestellt werden.
Dafür sind auch die von der Stadt vorgesehenen Behälter beziehungsweise Abfallsäcke zu verwenden. Ein Entsorgen über öffentliche Mülleimer in Parks oder auf Straßen ist unzulässig. Wer also seinen privaten Hausmüll über öffentliche Abfallbehälter entsorgt, begeht eine Verwaltungsübertretung. Das bedeutet, er kann von der Stadtpolizei Dornbirn bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt werden und muss mit einer Verwaltungsstrafe bis zu 7.000 Euro rechnen. (red.)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.