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Falsche Drogen-Tests an Abhängigen verkauft: Wiener Psychotherapeut verurteilt

Der Psychotherapeut aus Wien wurde verurteilt.
Der Psychotherapeut aus Wien wurde verurteilt. ©APA (Sujet)
Am Donnerstag wurde ein Wiener Psychotherapeut am Wiener Landesgericht verurteilt, da er an einen suchtgiftabhängigen Mann mehrere Drogen-Tests verkaufte und ihm somit bescheinigte, "clean" zu sein.

Dass man mit gefälschten Drogen-Tests dem Gefängnis entgehen kann, hat am Donnerstag ein Prozess am Wiener Landesgericht bewiesen.

Ein Psychotherapeut wurde zu neun Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 5.580 Euro verurteilt, weil er einem suchtgiftabhängigen Mann gegen Entgelt monatlich bescheinigte, “clean” zu sein. Was nicht den Tatsachen entsprach, wie der 24-Jährige zugab.

Wiener Psychotherapeut verkaufte falsche Drogen-Tests: Urteil

Der junge Mann war wegen mehrerer Delikte vom Landesgericht verurteilt worden, hatte nach dem Grundsatz “Therapie statt Strafe” aber einen Strafaufschub gewährt bekommen. Er musste seine Strafe nicht antreten und erklärte sich dafür im Gegenzug bereit, bei einem Verein, der seit 2006 in Kooperation mit dem Justizministerium Entzugstherapien anbietet, seine Sucht behandeln zu lassen.

Wie der 24-Jährige nun Richterin Elisabeth Reich schilderte, wusste er, “dass man bei dem Verein eine Scheintherapie machen kann”. Ein Kollege habe ihm das erzählt. Zwischen Juli 2014 und Mai 2015 ging er daher regelmäßig zum Angeklagten: “Ich hab’ gar nix besprochen. Ich musste keinen Harn abgeben.”

500 Euro für positiven Abschlussbefund

Obwohl er der Justiz versprochen hatte, den Drogen abzuschwören, hätte er nach dem plötzlichen Tod seines Vaters wieder welche genommen, gestand der 24-Jährige. Die Justiz erfuhr davon nichts. Der Psychotherapeut bestätigte ihm nämlich Monat für Monat, dass der Mann “sauber” war. Dafür habe der Therapeut 150 Euro pro Sitzung verlangt, “die fünf Minuten gedauert hat”, offenbarte der Zeuge.

So viel Geld hatte der Süchtige allerdings nicht: “Ich hab’ ihm jedes Mal 100 Euro gegeben. Mehr kann ich mir nicht leisten.” Für einen positiven Abschlussbefund – ein solcher ist erforderlich, damit die aufgeschobene Strafe in eine bedingte mit Probezeit umgewandelt wird – hätte der Angeklagte dann 500 Euro verlangt. Er habe sich das Geld von seiner Mutter ausgeborgt und dem Therapeuten im Mai 2015 300 Euro übergeben, berichtete der Zeuge.

Angeklagter wies Vorwürfe zurück

Der Angeklagte bestritt entschieden, von dem Mann Geld genommen zu haben, was ihm die Richterin jedoch nicht glaubte. Der Zeuge sei “glaubwürdig”. Der Therapeut hatte auch behauptet, seine monatlichen Berichte ans Gericht wären inhaltlich nicht wirklich unrichtig gewesen: “Es geht um einen Therapieprozess. Da können auch Rückfälle stattfinden.” Er müsse daher nicht jeden Harnbefund mit einem Drogennachweis erwähnen: “Manchmal würde man es schreiben, manchmal nehme ich die Schablone und schaue es mir noch an.”

Die Richterin konfrontierte den Angeklagten – es handelte sich dabei übrigens um einen früheren Geschäftsführer des Vereins – mit Passagen aus seinen Schreiben an die Justiz. Der Patient halte sich “vorbildhaft an die Auflagen”, sei auf einem “guten, ernsthaften Weg”, seine Drogen- und Harntests würden “durchgehend negative Harnbefunde” aufweisen, hieß es dort. “Sie haben gelogen”, bemerkte die Richterin zusammenfassend. Der Psychotherapeut blieb dabei: “Es kann schon sein, dass er zwischendurch auf einem guten Weg war und dass er dann einen Rückschlag erlitten hat.” Möglicherweise habe er aber “eine Schablone vielleicht ein Mal zu oft geschrieben”.

Seit Jahren Gerüchte um Verein

Das Justizministerium will nun die Rahmenvereinbarung mit dem betreffenden Verein überprüfen, wie Ressortmediensprecherin Britta Tichy-Martin ankündigte. Für die therapeutische und medizinische Behandlung Suchtmittelabhängiger – darunter fallen auch die Kosten für das Maßnahmen-Paket “Therapie statt Strafe” – hat die Justiz 2016 8,41 Millionen Euro aufgewendet. Zahlen für das abgelaufene Jahr liegen noch nicht vor.

Schon seit längerem kursierten um den betreffenden Verein Gerüchte. Man könne dort Drogen-Tests kaufen, ohne Harnproben abgeben zu müssen, munkelte man in gewöhnlich gut informierten Kreisen. Schließlich wurde bei dem Verein ein verdeckter Ermittler eingeschleust, der den angeklagten Psychotherapeuten dann auch prompt überführte. So kam der Fall ins Rollen.

Verdeckter Ermittler eingeschleust

Der Ermittler gab vor, er sei unter Kokaineinfluss in eine Verkehrskontrolle geraten und benötige nun eine Bescheinigung fürs Verkehrsamt, dass er nicht süchtig sei, um nicht seinen Führerschein zu verlieren. Der Psychotherapeut reagierte darauf mit den Worten “Auf den Harntest für die Behörde scheiße ich”, wie am Ende sogar der Angeklagte zugab, nachdem er zunächst noch der Richterin weismachen wollte, der Agent Provocateur hätte ihn “zur Ausstellung eines negativen Harntests eingeladen” und er hätte sich aufgrund eines “Freundschaftsdienstes” dazu hinreißen lassen.

Ab April 2015 kam der Ermittler monatlich in die Räumlichkeiten des Vereins, bezahlte 200 Euro und bekam dafür ohne weiteres einen Befund, dass er “sauber” sei. Auf die Frage, warum er sich auf das eingelassen habe, verwies der Angeklagte auf seinen angeschlagenen Gesundheitszustand: “Es ging mir nicht ums Geld. Ich wollte ihn einfach loswerden. Ich wollte meine Ruhe haben.” Er hätte sich Anfang 2015 “in einem Ausnahmezustand befunden”. Er sei 35 Jahre in der Suchttherapie tätig gewesen: “Das hat natürlich abgefärbt. Ich schlitterte in ein Burn Out. Ich habe bemerkt, ich konnte mit dem Klientel nicht mehr arbeiten. Ich war fertig.” Der verdeckte Ermittler hätte ihn “erfolgreich zu diesem Vergehen verleitet”.

Geschäftsführer im Zeugenstand

Selbst als der Therapeut im Urlaub in Griechenland war, um sich seelisch aufzurichten, erhielt und bezahlte der Ermittler für die falschen Befunde. Diese stellten ihm – jeweils einmalig – der aktuelle Geschäftsführer des Vereins sowie ein jüngerer Kollege aus. Die dafür lukrierten 400 Euro wurden dem Angeklagten nach dessen Rückkehr übergeben.

Er habe seinem Vorgänger “einen Gefallen tun wollen” und sich “nichts dabei gedacht”, obschon er “ein mulmiges Gefühl hatte”, sagte der nunmehrige Geschäftsführer im Zeugenstand. Er sei nach dem Motto “Augen zu und durch” vorgegangen: “Es war nachlässig von mir.” Weil ihm und dem jüngeren Mitarbeiter nicht nachzuweisen war, dass sie mehr als ein Mal ohne Harnprobe einen negativen Harntest ausgestellt hatten, wurden ihre Verfahren von der Staatsanwaltschaft diversionell erledigt. Ihnen blieb eine Hauptverhandlung und damit eine allfällige Vorstrafe erspart.

Urteil bereits rechtskräftig

Der Wiederholungstäter hatte nach Bekanntwerden der gegen ihn gerichteten Vorwürfe – der verdeckte Ermittler fasste seine Erkenntnisse im Sommer 2015 in einem Bericht an die Strafverfolgungsbehörden zusammen – sein Anstellungsverhältnis bei dem Verein verloren. Er ist inzwischen selbstständig tätig, aber nicht mehr in der Suchttherapie.

Das Urteil – der Therapeut wurde wegen Begünstigung, Geschenkannahme und Fälschung eines Beweismittels schuldig erkannt – ist bereits rechtskräftig. Nach Rücksprache mit Verteidiger Klaus Ainedter akzeptierte der Mann die Strafe. Offen ist noch, ob er seine Berufsberechtigung behält.

(APA/Red)

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