Die angeklagte 27-Jährige aus dem Bezirk Feldkirch hatte per Notruf am Telefon zu einer Polizistin gesagt, ihr Bekannter habe ein elfjähriges Mädchen sexuell missbraucht. Aber der Mann hat nach Ansicht von Richter Andreas Böhler das Kind nicht missbraucht. Damit habe die Angeklagte ihren Bekannten objektiv zu Unrecht des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen beschuldigt, so der Strafrichter.
Dennoch wurde die von Josef Lercher verteidigte Angeklagte am Landesgericht Feldkirch vom Verbrechen der Verleumdung und dem Vergehen der falschen Zeugenaussage vor der Polizei freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Denn die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
Den Freispruch begründete der Richter damit, dass der Angeklagten subjektiv kein Tatvorsatz nachzuweisen sei. Sie habe ihren Bekannten nicht verleumden wollen. Die 27-Jährige habe sich in ihrem Alkoholrausch etwas zusammengedichtet, das aber nicht böswillig getan. Möglicherweise sei sie beim Thema Missbrauch übersensibilisiert. Zudem habe sie offenbar falsche Schlüsse aus dem Verhalten ihres Bekannten gezogen: Sie habe beim Trinken in einem Haus gesehen, dass der Mann das Kind umarmt habe und daraus falsche Schlüsse gezogen.
Die mit zwei Vorstrafen belastete Frau hatte als Zeugin vor der Polizei angegeben, die Elfjährige habe ihr vom sexuellen Übergriff berichtet. Das Mädchen sagte aber als Zeugin auch vor Gericht aus, sie habe Derartiges gegenüber der Angeklagten niemals behauptet. Der Mann habe sie nie unsittlich berührt.
Verteidiger Lercher merkte an, Anzeigen seien oft eine Gratwanderung zwischen Zivilcourage zum Aufdecken von Straftaten und Verleumdung. Die Angeklagte gab zu Protokoll, sie sage lieber zu viel als zu wenig, wenn es um Missbrauch gehe. Dafür würde sie auch eine Haftstrafe riskieren.
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