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Fall Sarah: "Forderung nicht seriös"

"VN"-Interview mit Dr. Hans-Peter Bischof über den drohenden Prozess um das tote Baby Sarah - es geht um 70.000 Euro Schmerzensgeld.Zum "VN"-Interview

VN: Wieso muss die Familie der toten Sarah so lange auf ihr Geld warten?
Bischof: Die Forderungen sind grundsätzlich anerkannt. Wir haben das Interesse, diesen für mich sehr unangenehmen Prozess abschließen zu können – vor allem, weil wir die Eltern in einer sehr bedauerlichen Situation sehen. Die Anwaltskanzlei Dr. Brandtner hat aber für einen außergerichtlichen Vergleich eine Forderung gestellt, die nicht seriös argumentierbar ist. Es gibt in Österreich keine vergleichbaren Fälle, deswegen haben wir wiederholt um ein Gutachten gebeten. Keine Verzögerung, sondern für die Versicherung ein völlig normaler Vorgang.

VN: Warum aber werden bereits zugesprochene 1000 Euro erst nach Einleitung einer Exekution bezahlt?
Bischof: Das Strafrecht bezieht sich auf Personen. Wir haben schließlich diese Forderung für die betroffene Person getragen. Aber ich möchte das nicht wieder aufrollen.

VN: Sie wollten sich außergerichtlich einigen, jetzt wurde Klage eingereicht. Es sieht nicht so aus, als ob die Eltern ihnen trauen?
Bischof: Das mag sein. Vielleicht bekommen sie auch nur einen falschen Eindruck von uns vermittelt. Wir haben alle Wege vorbereitet, um ihnen möglichst rasch zu ihrem Recht zu verhelfen.

VN: Ist nur die öffentliche Debatte beruhigt worden?
Bischof: Das ist überhaupt nicht der Fall und eine klare Fehldarstellung. Wir waren von uns aus absolut aktiv, um die für die Eltern so unbefriedigende Situation möglichst rasch zu beenden. Wir sind mit jedem Gutachter einverstanden – aber die Versicherung braucht eben eine seriöse Grundlage.

VN: Die nächsten Schritte?
Bischof: Ich hoffe sehr, dass bei der heutigen Tagsatzung ein Vergleich erzielt werden kann. Wir möchten, dass der für die Eltern belastende Prozess schnell gestoppt wird.

VN: Herr Patsch schweigt, stattdessen spricht der zweite Direktor fürs LKH. Zeichen einer Machtverschiebung im Management?
Bischof: Nein, nein, nein. Da wird eine Aufgabenzuteilung absolut falsch verstanden. Es müssen eben für bestimmte Aufgaben bestimmte Zuteilungen passieren. Wir haben mit Herrn Fleisch und Frau Delacher in dieser Sache sehr kompetente Mitarbeiter, die für die Krankenhausbetriebsgesellschaft sprechen.

VN: Was können die Krankenhaus-Manager lernen – oder haben sie alles richtig gemacht?
Bischof: In diesem Fall ist der Krankenhausbetriebsgesellschaft überhaupt kein Vorwurf zu machen. Ich verstehe nicht, dass der Anwalt der Eltern der unerlässlichen Vorgabe eines Gutachtens nicht nachgekommen ist. Ich möchte nicht, dass ein solches Gutachten schließlich vom Gericht eingefordert wird. Das Gutachten soll keine Belastung für die Eltern sein.


Offener Brief im Fall Sarah

Sehr geehrter Herr Landesrat,

in obiger Sache behaupten Sie öffentlich, ich würde mich „quer legen“ und damit einer raschen Erledigung entgegen stehen. Sie sind offenbar einseitig, jedenfalls auch unvollständig informiert; Ihre oa. Behauptung stellt eine Verdrehung sondergleichen dar:

1. Es geht einerseits um Schmerzengeld für das Kind. Das Kind litt nach der Operation bis zu seinem Tode unter schwersten Beschwerden; es war unsagbarem Leid ausgesetzt. Sie, Herr Landesrat, sind selbst Arzt; wenn Sie auch nur einmal in die Krankenunterlagen Einsicht nehmen, werden auch Sie dies erkennen können.

Zum Schmerzengeld gibt es – was wiederum auch den Juristen im LKH und der Uniqa wohl bekannt ist – als Anhaltspunkte gewisse Sätze. Dieses Schmerzengeld lässt sich sohin mit Hilfe zweier Finger einer Hand ohne weiteres ausrechnen; ein Gutachten dazu ist also mehr als entbehrlich.

2. Zudem geht es um den Trauerschaden für die Kindeseltern. Dazu liegt – was den besagten Juristen gleichfalls bekannt sein muss – mittlerweile eindeutige Rechtssprechung vor: Bei grober Fahrlässigkeit steht Trauerschaden ohne weiteres zu; bei nur leichter Fahrlässigkeit müsste ein „Krankheitswert“ (auf Seiten der Eltern) nachgewiesen werden.

Die Argumentation des Krankenhauses und der Versicherung geht nun dahin, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliege; damit eben argumentieren die Verantwortlichen auf eine „Psychiatrierung“ der Kindeseltern hin, welche in diesem Falle einen Krankheitswert nachzuweisen hätten. Dieses Vorgehen ist schon in Anbetracht der Tragik des Falles unverschämt. Und es ist umso dreister, als bei der Behandlung von Sarah mehrere, und zwar schwerste Fehler begangen wurden, welche ohne weiteres grobe Fahrlässigkeit annehmen lassen. Auch dazu sind Sie – als Arzt – eingeladen, sich die Unterlagen anzusehen; ich stelle sie Ihnen gerne zur Verfü-gung.

3. Abgesehen davon leisten Versicherungen selbst nach „kleineren Verkehrsunfällen“ bei Klarheit über die – wie hier – grundsätzliche Haftungsfrage sofort zumindest angemessene Akontozahlungen. Nicht einmal das ist bisher geschehen, obschon vollkommen klar ist, dass den Kindeseltern Ansprüche über einige € 10.000,00 zu-stehen.

Eine – wie vorliegend – Ignoranz und Unverschämtheit (auf seiten der Kranken-haus- und Versicherungsverantwortlichen in der Schadensabwicklung) ist mir in meiner langjährigen anwaltlichen Tätigkeit noch nicht untergekommen.

Und hätten Sie selbst auch nur einen Funken von Durchsetzungsvermögen und –wille, wäre diese Sache, welche wohl nicht dem Ansehen der medizinischen Ver-sorgung Vorarlberg förderlich ist, in rechtlicher Hinsicht (Schadenersatz) längst er-ledigt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andreas Brandtner

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