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Fall Sarah: Eltern klagen LKH

Die Eltern der kleinen Sarah kommen nicht zur Ruhe. Ihnen steht nach dem qualvollen Tod ihres Babys nun ein langwieriger Prozess gegen das Landeskrankenhaus Feldkirch bevor.

Der Anwalt von Sarahs Eltern, Andreas Brandtner, sah sich gezwungen, eine Schadenersatzklage einzureichen. „Das Krankenhaus hat die Ansprüche von Sarahs Eltern zwar anerkannt, passiert ist bis heute aber nichts, das LKH Feldkirch ist offenbar nicht gewillt, die Sache gütlich zu beenden, ein bereits zugesprochener Teilbetrag von 1000 Euro wurde erst nach Einleitung einer Exekution bezahlt“, so die Vorwürfe.

Sarah war im Jahr 2003, wenige Wochen nach ihrer Geburt, im LKH Feldkirch gestorben – nach wochenlangen Qualen, die durch den Fehler einer Anästhesistin bei einer Notoperation kurz nach der Geburt verursacht wurden.

Nach dem Tod ihres Babys bekamen die Eltern gar eine Rechnung über die Behandlungskosten vom Krankenhaus, die per Inkassobüro eingetrieben werden sollte. Die „VN“ berichteten im April dieses Jahres exklusiv über den Fall.

Die Ärztin wurde im Jahr 2005 wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig verurteilt. In der Kritik stand nach Bekanntwerden des Falls auch Spitalsdirektor Luis Patsch, der sich erst drei Jahre nach Sarahs Tod auf Druck der Öffentlichkeit bei den Eltern entschuldigte.

Schaden anerkannt

Per anwaltlichem Schreiben erkannte das LKH Feldkirch bereits im April die Schadenersatzansprüche der Eltern „dem Grunde nach“ an. „Es sind allerdings bis heute keine Zahlungen erfolgt, den Eltern wurde kein einziger Cent angeboten – stattdessen verschanzt man sich hinter Gutachten“, wirft Anwalt Brandtner den Verantwortlichen vor. „Sarahs Eltern sollen nun auf Verlangen des LKH einen ,krankheitswertigen SeelenschadenÑ per Gutachten nachweisen. Nach all dem Leid durch den Tod ihres Babys sollen die Eltern sich nun auch noch psychiatrischen Untersuchungen unterziehen“, ist der Anwalt entsetzt. Er spricht von „völliger Ignoranz“ der Verantwortlichen.

Stellungnahme

Bei der Krankenhaus-Betriebsgesellschaft hieß es in einer Stellungnahme, man sei selbstverständlich an einer „zufriedenstellenden Lösung“ interessiert und trage das Möglichste dazu bei. Aber wie bei anderen Schmerzensgeldforderungen auch sei man „in Absprache mit der Versicherung dazu angehalten, die Höhe des Anspruches anhand eines unabhängigen Gutachtens abzuklären“. Die „VN“ erreichten Gesundheitslandesrat Dr. Hans-Peter Bischof im Urlaub. Er sicherte zu, sich am Montag des Themas annehmen zu wollen.

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