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Fall "Ratz" wird in Linz geprüft

Testamentsaffäre: Das Disziplinargericht Linz prüft dienstrechtliche Maßnahmen gegen die Vizepräsidentin des Landesgerichts.
Ratz: "Ich bin im Dienst"
Immobilienkaufmann als Sachwalter
Ratz-Akt am Oberlandesgericht Linz
Chronologie der Testamentsaffäre
Vorbericht: Testamentsaffäre wird zur Schlammschlacht

Feldkirch, Innsbruck. Wird Mag. Kornelia Ratz vom Dienst suspendiert oder nicht? Keine Antwort auf diese Frage gab es am Montag vonseiten des Oberlandesgerichts Innsbruck. Das Disziplinargericht für Richter in Linz ist jetzt mit der Angelegenheit befasst, Kornelia Ratz ist vorerst weiter im Dienst. Wie die VN berichteten, hatte die Staatsanwaltschaft die Causa um die Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch wegen Befangenheit ans OLG übergeben. Ratz wird von einem inhaftierten Gerichtsbediensteten schwer belastet. Angehörige der Richterin sollen von Testamentsfälschungen profitiert haben, so der Vorwurf. Ratz spricht nach wie vor von einer „Verleumdungskampagne“.

OLG Linz ist informiert

OLG-Sprecher Harald Pirker: „Der Fall wird an das OLG Linz weitergereicht, da dieses als Disziplinargericht für Tirol und Vorarlberg zuständig ist.“ Man sei dort bereits über den Fall informiert. Das Gericht sei nun für die Prüfung von allfälligen dienstrechtlichen Maßnahmen wie beispielsweise einer Suspendierung zuständig, so Pirker. Der strafrechtliche Ermittlungskomplex zum Fall „Ratz“ liegt seit gestern bei der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck. Nach Angaben von Behördensprecher Richard Freyschlag habe man die Unterlagen wie angekündigt erhalten. Man wolle den Fall der Generalprokuratur vorlegen. Diese soll dann eine Staatsanwaltschaft bestimmen, welche die Ermittlungen führt. Theoretisch könnte laut Freyschlag jede Staatsanwaltschaft in Österreich mit dem Fall betraut werden. Es sei jedoch sehr wahrscheinlich, dass der Fall aus dem Gerichtssprengel Vorarlberg-Tirol ausgelöst werde. Eine Entscheidung darüber dürfte laut Freyschlag bis in vierzehn Tagen gefallen sein.

Walter M. in U-Haft

Über den am Freitag verhafteten pensionierten Gerichtsbediensteten Walter M. ist mittlerweile die Untersuchungshaft verhängt worden. Das bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Feldkirch, Heinz Rusch, auf Anfrage der Vorarlberger Nachrichten. Mit dem ehemaligen Grundbuchs-Rechtspfleger sitzen drei weitere Verdächtige in Untersuchungshaft. Es sind dies der Grundbuchs-Rechtspfleger Jürgen H. (45), der Rechtspfleger der Außerstreitabteilung, Clemens M. (50), und der in Salzburg tätige Vorarlberger Immobilienkaufmann, Peter H. (46). Sie werden beschuldigt, über Jahrzehnte Testamente und Verträge gefälscht und sich selbst bereichert zu haben. Der Vertragsbedienstete der Außerstreitabteilung, Kurt T. (46), befindet sich seit Anfang Dezember wieder auf freiem Fuß, gegen ihn wird weiter ermittelt. Ebenfalls ermittelt wird gegen fünf Personen, die von den Testamentsfälschungen profitiert haben sollen. Auch zwei inzwischen verstorbene Anwälte könnten in die Betrügereien involviert gewesen sein, wie es hieß. Die Staatsanwaltschaft spricht von etwa 20 Verdachtsfällen und geht von einem Schaden in Millionenhöhe aus.

Weitere Akten aufgetaucht

Abgeschlossen ist mittlerweile die Sonderrevision durch Beamte des Oberlandesgerichts (OLG) Innsbruck. Etwa 20.000 Verlassenschaftsakten des Bezirksgerichts Dornbirn, die teilweise bis in die 60er-Jahre zurückreichen, wurden auf Verdachtsmomente hin überprüft. Wie OLG-Sprecher Harald Pirker gegenüber den VN bestätigte, sei man im Zuge der Sonderrevision auf mehrere verdächtige Verlassenschaftsakten gestoßen. Eine konkrete Zahl konnte Pirker nicht nennen, es seien aber weniger als fünfzig. Die Akten seien der Staatsanwaltschaft Feldkirch bereits übermittelt worden. Rusch, Sprecher der Feldkircher Anklagebehörde, konnte ebenfalls keine Auskunft über die Anzahl der übermittelten Verlassenschaftsakten geben.

Konsequenzen absehbar

Der Abschlussbericht der Sonderrevision soll unter anderem Aufschluss darüber geben, wie derartige Testaments-Betrugsfälle bei Gericht künftig verhindert werden können. Als mögliche Konsequenzen nennt Pirker Änderungen beim Testamentsregister und materielle Änderungen im Erbrecht.

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