Mohamed M., dessen im April beantragte Auslieferung nach Österreich von den türkischen Behörden aufgrund einer fehlenden Anklage abgelehnt wurde, saß wegen Bildung und Förderung einer terroristischen Vereinigung in Österreich vier Jahre in Haft. Der gebürtige Ägypter war er im März 2008 – und nach Aufhebung des Urteils wegen eines Formfehlers erneut im Februar 2009 – unter anderem wegen Drohvideos gegen Österreich und Deutschland verurteilt worden. (APA)
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