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Fall Kaprun: 95 Zivilverfahren anhängig

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Im Fall der Brandkatastrophe in Kaprun vom 11. November 2000 mit 155 Todesopfern sind am Landesgericht Salzburg 95 Zivilverfahren gegen die Gletscherbahnen anhängig.

239 Kläger fordern insgesamt rund 9,5 Mio. Euro an Schmerzensgeld, Schadensersatz und Verdienstentgang. Bis auf drei Verfahren wurden nach Angaben der Gletscherbahnen alle ruhend gestellt. Ein Prozess endete diesen September mit einem Vergleich.

Einigt sich die Vermittlungskommission (sie tagt heute) außergerichtlich mit den Klägern über den Auszahlungsschlüssel, gelten all jene Verfahren am Landesgericht Salzburg als erledigt, in denen Schmerzensgeld gefordert wird. In wenigen Fällen – Gletscherbahnen-Rechtsanwalt Thomas Frad spricht von einer „Handvoll“ – pochen Angehörige auf Verdienstentgang und Unterhaltsanspruch. Hier stelle sich die Frage, ob nach einer Einigung weiterprozessiert wird. „Es gibt aber Signale, dass auch diese Verfahren nicht fortgesetzt werden.“

Bis zum September dieses Jahres waren noch 96 Verfahren in Salzburg anhängig. Vor zwei Monaten ist es zwischen einem Wiener Zahnarzt, der seinen Sohn verloren hatte, und den Gletscherbahnen zu einem Vergleich gekommen. Dem Mediziner wurden 220.000 Euro als verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz zugesprochen.

Der 56-jährige trauernde Vater, der wegen psychischer Probleme nicht mehr arbeiten konnte, hatte in der Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich drei Mio. Schmerzensgeld und Verdienstentgang gefordert. In dem Vergleich vom September wurde vereinbart, dass die Republik nicht zahlen muss.

Derzeit sind laut dem Wiener Anwalt Frad drei Zivilverfahren offen: Ein deutscher Staatsbürger, der nach dem Unglück in der Talstation in Panik geraten und verletzt worden ist, begehrt insgesamt 132.914 Euro – davon 66.303 Euro Verdienstentgang, 11.610 Behandlungskosten, 5.000 Euro Verunstaltungsentschädigung und 50.000 Schmerzensgeld.

Im zweiten von diesen drei offenen Verfahren fordern die Ehefrau eines Todesopfers aus Oberösterreich und ihr Sohn 64.000 Euro Schmerzensgeld. Im dritten Fall klagte eine Frau aus Oberösterreich, deren pensionierten Eltern in dem Flammeninferno ihr Leben verloren, die Gletscherbahnen auf 46.699 Euro Schmerzensgeld. Auch bei diesen Prozessen werde das Ergebnis der Vermittlungskommission abgewartet, erklärte der Vizepräsident des Landesgerichts Salzburg, Philipp Bauer.

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