In der vergangenen Woche wurden zwei Beschuldigte, der Leiter der Wiener Oberststaatsanwaltschaft (OStA), Werner Pleischl und der Leiter der Staatsanwaltschaft Graz und ehemalige Sonderermittler in der Causa Kampusch, Thomas Mühlbacher, einvernommen. Beide hätten sich für ihn “überraschend” der Aussage entschlagen, erklärte Putz.
“Vor allem bei Mühlbacher hat es mich überrascht. Er hatte doch im Vorhinein eigentlich angekündigt, umfangreich Stellung nehmen zu wollen”, meinte der Ermittlungsrichter. Putz sagte zudem, dass die beiden Staatsanwälte ursprünglich “überhaupt nicht kommen” wollten. “Aber als ich ihnen dann androhte, sie wie jeden anderen Beschuldigten in so einem Fall vorführen zu lassen, sind sie doch erschienen”, erklärte der Richter. Pleischl habe im Vorfeld eine schriftliche Stellungnahme übermittelt, die jedoch “sehr oberflächlich” gewesen sei.
Inhaltlich wollte Putz mit dem Verweis auf das laufende Ermittlungsverfahren keine Stellungnahme abgeben. Am Montag und Donnerstag nächster Woche sollen laut Ermittlungsrichter die übrigen drei beschuldigten Staatsanwälte einvernommen werden, darunter Gerhard Jarosch, Präsident der Staatsanwälte-Vereinigung. Außerdem sollen noch vier weitere Zeugen befragt werden, unter anderem die Wiener Strafrechts-Professorin Susanne Reindl-Krauskopf, einst Mitglied der Evaluierungskommission in der Causa Kampusch.
Kampusch-Verfahren “in guten Händen” gewesen
Bisher wurden fünf Zeugen einvernommen. Unter ihnen waren im Mai und Juni der ehemalige Präsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofes (VfGH), Ludwig Adamovich, und der ehemalige Präsident des Obersten Gerichtshofs (OGH), Johann Rzeszut. Beide wollte damals keine inhaltlichen Stellungnahmen abgeben. Adamovich meinte lediglich, dass das Ermittlungsverfahren am Landesgericht Innsbruck “in guten Händen” sei.
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck werde nach der Übermittlung der Ergebnisse des Ermittlungsrichters prüfen, ob die Beweisaufnahme ausreiche oder nicht, erklärte Putz. In ersterem Fall entscheide die Staatsanwaltschaft, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt werde. Außerdem gehe ein Vorhabensbericht auch an das Justizministerium. Dieses müsse einer Anklage bzw. Einstellung entweder zustimmen, den Schritt ablehnen oder eine neue Beweisaufnahme anordnen.
(apa)
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