Dies wurde der APA aus dem Umfeld des Kunsterben am Mittwoch bestätigt. Demnach soll Gurlitt in seinem Testament verfügt haben, dass die gesamte Sammlung an eine Kunsteinrichtung im Ausland (Deutschlands) gehen soll. Gurlitt-Sprecher Stephan Holzinger hielt sich im APA-Gespräch noch bedeckt. “Ich kann nur bestätigen, dass Herr Gurlitt kurz vor seiner schweren Herzoperation zu Jahresbeginn gemeinsam mit seinem Betreuer einen Notar-Termin hatte.”
Salzburger Museen winken ab
Drei große österreichische Museen erklärten heute auf Anfrage, bisher von niemandem in dieser Angelegenheit kontaktiert worden zu sein. In seinem Haus in Salzburg hatte Gurlitt ja Teile seiner millionenschweren Sammlung gelagert, die beiden großen Häuser der Stadt Salzburg, das Salzburg Museum und das Museum der Moderne, dürften aber davon nicht profitieren.
Linzen Lenzos könnte Werke erben
Wahrscheinlich besser stehen die Chancen auf eine Kunst-Erbschaft für das Lentos in Linz. Zwar konnte die Lentos-Leiterin Stella Rollig Gespräche mit dem Sammler oder seinen möglichen Erben ebenso wenig bestätigen wie Rolligs Salzburger Kollegen. Aber die Verbindung der Familie Gurlitt zu Linz ist konkret und reicht ein halbes Jahrhundert zurück. Denn Cornelius Gurlitts Onkel Wolfgang – Bruder des Sammlers Hildebrand Gurlitt und selbst Sammler – hat in den 50er-Jahren in Linz mit 80 Gemälden und 200 bis 300 Grafiken die “Galerie der Stadt Linz” gegründet. Aus dieser Galerie ist das Lentos heraus enstanden. Gurlitt-Bilder bilden also den Grundstein des großen Oberösterreichischen Kunstmuseums.
Testaments-Eröffnung mit Spannung
Die Eröffnung des Testamentes wird von der Kunstwelt jetzt wohl mit besonderer Spannung verfolgt werden. Dass es ein solches gibt, liegt für Gurlitt-Sprecher Holzinger angesichts des Notar-Termins auf der Hand. “Ich selbst war nicht dabei, aber ich gehe davon aus, dass es um die Regelung des Nachlasses gegangen ist”, sagte Holzinger. “Die Frage, was mit dem Salzburger Teil der Sammlung passiert, geht dann auf allfällige Erben über.”
Die Anfang April getroffene Vereinbarung zwischen Gurlitt, der deutschen Bundesregierung und dem Staat Bayern bleibe jedenfalls auch für die Erben gültig, so Holzinger weiter. “Die Vereinbarung zwischen Herrn Gurlitt, dem Freistaat Bayern und dem Bund enthält keine genuin erbrechtliche Vereinbarung”, sagte der Gurlitt-Sprecher. “Es ist jedoch anzunehmen, dass potenzielle Erben von dieser Vereinbarung gebunden sind, weil sie dem ausdrücklichen Willen von Herrn Gurlitt entsprach.” Es bedürfe jedoch einer näheren erbrechtlichen Überprüfung durch das Gericht oder die potenziellen Erben. (APA)
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