Der frühere FPÖ-Abgeordnete John Gudenus muss sich am Mittwoch wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem pensionierten Offizier vor, den Holocaust geleugnet zu haben. Im Fall einer Verurteilung durch die Geschworenen drohen Gudenus ein bis zehn Jahre Haft und der Verlust seiner Bundesheer-Pension.
Gudenus wird nach Angaben seines Anwalts die Vorwürfe bestreiten. Ins Treffen geführt wird unter anderem die Aussage Es gab Gaskammern, aber nicht im Dritten Reich. Sondern in Polen. So steht es auch in Schulbüchern”. Der Staatsanwalt sieht darin einen Verstoß gegen Paragraf 3h des NS-Verbotsgesetzes. Demnach wird mit ein bis zehn Jahren Haft bestraft, wer den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht”.
Gudenus wird im Prozess bestreiten, den nationalsozialistischen Völkermord und andere Nazi-Verbrechen gegen die Menschlichkeit geleugnet oder verharmlost zu haben. Die inkriminierten Äußerungen des pensionierten Bundesheer-Offiziers waren nach Angaben seines Anwalts Ausdruck seiner persönlichen Unsicherheit und Hinterfragung”.
Am Wiener Straflandesgericht rechnet man nicht mit einem langen Prozess und geht davon aus, dass das Urteil bereits am Mittwoch erfolgen wird. Vorsitzender Richter im Geschworenenprozess ist Walter Stockhammer, der bereits 1992 den Prozess gegen den Holocaust- Leugner Gerd Honsik geleitet hatte.
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