Das gab Christoph Pöchinger, Pressesprecher von Justizministerin Karin Miklautsch (F), am Dienstag bekannt. Das Ministerium habe den entsprechenden Vorhabensbericht der zuständigen Staatsanwältin genehmigt, so Pöchinger im Gespräch mit der APA. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen.
Vor Gericht gestellt werden sechs Polizeibeamte, ein Notarzt sowie drei Sanitäter. Sie waren vom Chef des so genannten Afrikadorfes in den Stadtpark gerufen worden, nachdem Cheibani Wague dort angeblich ausgerastet war und zu toben begonnen hatte.
Die Amtshandlung habe zunächst routinemäßig begonnen, so die Bundespolizeidirektion Wien später in einer Presse-Aussendung. Wiederholt heftige Aggressionsausbrüche hätten die Beamten dann dazu veranlasst, den 33-jährigen Schwarzafrikaner am Boden zu fixieren. Ihm wurde auch eine Beruhigungsspritze verabreicht.
Mitverschulden aller Beteiligten
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass alle Beteiligten ein Mitverschulden am Tod trifft, erklärte Werner Pürstl, zuständiger Sektionschef im Justizministerium. Die Polizisten und Sanitäter hätten an der Arretierung von Wague mitgewirkt, die einem gerichtsmedizinischen Gutachten zufolge letzten Endes das Sterben des 33-jährigen Mauretaniers bewirkt haben soll.
Dieser litt an einem vorgeschädigten Herzen. Indem er gewaltsam festgehalten, zu Boden gedrückt und minutenlang an Händen und Füßen gefesselt in Bauchlage fixiert wurde, sei er in Atemnot und in weiterer Folge in eine Stresssituation geraten, erläuterte Pürstl. Der 33-Jährige erstickte.
Video belastet Angeklagte
Für die Anklagebehörden steht fest, dass dieses Vorgehen von einem ordentlichen Gericht eingehend und umfassend zu überprüfen ist. Auf einem von einem Anrainer zufällig mitgefilmten Video sei immerhin zu sehen, wie Wague von den Umstehenden teilweise mit den Füßen zu Boden gedrückt wird, so Pürstl. Entscheidend war nicht die Fixierung in Bauchlage allein. Sondern die Kombination damit, dass er so zu Boden gedrückt wird und keine Luft mehr bekommen hat, sagte der Sektionschef.
Dem Notarzt wird im Unterschied zu den übrigen Beschuldigten keine aktive Beteiligung vorgeworfen. Ihm legt die Staatsanwaltschaft vielmehr das Unterlassen notfallmedizinischer Maßnahmen zur Last. Er hätte die lebensbedrohliche Situation erkennen und Maßnahmen ergreifen müssen, um dem Mann Luftzufuhr zu verschaffen, meinte Pürstl.
Für die Angehörigen ist das eine große Erleichterung, erklärte Nadja Lorenz, die Rechtsanwältin der Witwe, in einer ersten Stellungnahme. Wann der Prozess stattfinden wird, ist derzeit nicht absehbar: Zunächst muss ein Richter zum Verhandlungsleiter bestimmt werden, der nach Einschätzung von Insidern mehrere Wochen benötigen wird, um sich in den umfangreichen Akt einzulesen.
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