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Fall Cain: Verteidiger schweigt bezüglich eines möglichen Einspruchs

Anwalt Veith hält sich bedeckt.
Anwalt Veith hält sich bedeckt. ©VOL.at/Simon Felizeter
Bregenz - Der Pflichtverteidiger im Fall Cain, Edgar Veith, hat sich nach eigenen Angaben schon entschieden, ob er die Mord-Anklage gegen seinen Mandanten beeinspruchen wird oder nicht.
Anklage wegen Mord
Tatverdächtiger bleibt in U-Haft

Bevor er mit den Medien darüber spreche, werde er seine Entscheidung aber dem Gericht mitteilen, erklärte Veith am Freitag auf APA-Anfrage. “Kronen Zeitung” und “Kurier” zitierten in ihren Samstag-Ausgaben unterdessen aus der Anklageschrift. So soll ein von Cain aus dem Kühlschrank genommenes Joghurt den 26-jährigen Beschuldigten zum Ausrasten gebracht haben. Sollte Veith auf einen Einspruch verzichten, wäre die Anklage Anfang Dezember rechtskräftig. Anschließend könnte ein Termin für den Geschworenenprozess festgelegt werden. Anwalt Nikolaus Rast, der den leiblichen Vater Cains vertritt, gibt laut “Kurier” einem “Rechtsmittel gegen die Anklage keine Chance. Den Angeklagten erwartet die Höchststrafe, egal wo in Österreich”, wurde Rast zitiert. Für Veith war vor zehn Tagen auch eine Verlegung des Prozesses in ein anderes Bundesland nach wie vor eine Option.

Angeklagter wollte “Aua-Aua” versetzen

Am 7. Jänner habe der 26-Jährige laut “Kurier” und “Krone” Cain “Aua-Aua” versetzen wollen, weil der Dreijährige sich entgegen seiner Anweisungen ein Joghurt aus dem Eisschrank geholt hatte. Deshalb soll der Beschuldigte Cain mit der Hand “etwa zehnmal auf den Popo” geschlagen und anschließend mit einem “abgebrochenen Aluminiumstiel” traktiert haben. Am nächsten Tag führte laut “Kurier” erneut eine “Kleinigkeit” zu Schlägen mit der Hand und dem Stiel, Cain starb. Neben Medikamenten soll der Mann zuvor auch Kokain konsumiert haben, hieß es in dem Zeitungsbericht.

Der 26-Jährige wurde bereits im Sommer in Medienberichten mit dem Satz wiedergegeben, dass er wütend und aggressiv geworden sei, wenn Cain und sei Bruder nicht folgsam waren. Wörtlich hieß es: “Mein Gehirn stellt sich ab. Ich sehe dann schwarz. Ich möchte dann nur noch etwas kaputtmachen, damit meine ich Gegenstände. Mein Körper macht das dann alles von selbst. Ich kann dann nichts mehr steuern.” Dass der Bub an den Folgen seinen Misshandlungen gestorben ist, bezweifelte der Beschuldigte bei seiner Einvernahme offenbar nicht. Nachdem er am Tag vor seiner Verhaftung in der Zeitung vom Tode Cains gelesen hatte, “dachte ich, dass Cain wegen meinen Schlägen gestorben ist. An was soll er sonst gestorben sein?”, soll der 26-Jährige gesagt haben.

“Geistig-seelische Abnormität”

Aus dem gerichtsmedizinischen Gutachten, dessen Inhalte ebenfalls bereits in Medien kursierten, geht hervor, dass die Hauptverletzungen “bereits mindestens etwa einen Tag vor dem Todeseintritt gesetzt worden” seien. Ein vergleichbares Verletzungsmuster, wie es Cain an Gesäß und Oberschenkel aufgewiesen habe, “wird sonst in der Gerichtsmedizin nur im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen bei Fußgänger-Pkw-Kollisionen gesehen”, so die kolportierten Ausführungen von Gerichtsmediziner Walter Rabl.

Gerichtspsychiater Reinhard Haller soll dem Tatverdächtigen in seiner Expertise unterdessen eine “geistig-seelische Abnormität höheren Grades” attestiert und sich im Falle eines Schuldspruchs für eine Einweisung in eine Anstalt Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ausgesprochen haben. Es bestehe die Gefahr, dass er “weiterhin Taten mit schweren Folgen begehen könnte”. Verteidiger Veith seinerseits bemüht sich um eine weitere gutachterliche Stellungnahme.

Der dreijährige Cain wurde am 8. Jänner 2011 in einer Bregenzer Wohnung tot aufgefunden, nachdem der 26-Jährige – der Lebensgefährte der Mutter – die Rettung alarmiert hatte. Das Kind soll von dem Mann so massiv geschlagen worden sein, dass es seinen Verletzungen erlag.

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