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Fall Cain: Verteidiger brachte Nichtigkeitsbeschwerde ein

Verteidiger Edgar Veith im Gespräch mit Milosav Maletic.
Verteidiger Edgar Veith im Gespräch mit Milosav Maletic. ©VOL.AT
Feldkirch, Bregenz - Im Prozess um die Tötung des dreijährigen Cain muss sich nun wie erwartet auch der Oberste Gerichtshof (OGH) mit dem Fall befassen.
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Veith über das Urteil

Verteidiger Edgar Veith brachte am Freitag nach eigenen Angaben die angekündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung ein. Das auf Mord lautende Urteil sei “juristisch nicht hinnehmbar”, erklärte der Anwalt gegenüber der APA. Sein Mandant, der 27-jährige Milosav Maletic, war vom Landesgericht Feldkirch am 30. März wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Veith will Mängel aufzeigen

Veith will anhand eines 40-seitigen Schriftsatzes die Mängel des Prozesses aufzeigen, die in seinen Augen eine Neuverhandlung rechtfertigen. Unter anderem führte der Verteidiger “völlig unverständliche Feststellungen im Urteil rund um den Tatbestand Mord”, aber auch die Zurückweisung sämtlicher von ihm eingebrachter Beweisanträge an. So seien viele – auch medizinische – Fragen offen geblieben und Widersprüche vom Gericht ignoriert worden.

Besonders bemängelt wurde von Veith, dass Cains Mutter nicht vor Gericht erscheinen musste und sich die Geschworenen keinen “persönlichen Eindruck” von ihr machen konnten. Die 25-jährige Frau muss sich am nächsten Donnerstag (24. Mai) wegen Quälens und Vernachlässigens Unmündiger vor dem Landesgericht verantworten. Nach Angaben ihres Anwalts wird sie sich großteils geständig zeigen.

“Angeklagter wollte Cain nicht töten”

“Der Angeklagte wollte zu keinem Zeitpunkt Cain töten und hat auch nie daran gedacht, dass Cain sterben könnte”, betonte der Rechtsanwalt. Beim ergangenen Urteil handle es sich aus seiner Sicht “um eine massive gerichtliche Fehlentscheidung”.

In Sachen Strafmaß kritisierte Veith, dass das Gericht zahlreiche Milderungsgründe übersehen bzw. nicht berücksichtigt habe. So wies er auf Maletic als “kranken, drogensüchtigen, traumatisierten, eingeschränkt zurechnungsfähigen und geständigen Menschen” hin und auch darauf, dass der 27-Jährige noch selbst die Rettung verständigt hat. “Die Höchststrafe ist nicht gerechtfertigt”, stellte Veith fest.

Sollte der OGH der Nichtigkeitsbeschwerde Folge leisten, könnte der Fall nach Veiths Wunschvorstellung neu verhandelt werden. Er räumte allerdings selbst ein, dass Nichtigkeitsbeschwerden “oft abgeschmettert” werden. Bezüglich der Strafhöhe zeigte sich Veith sehr zuversichtlich, dass es zu einer Reduktion kommt.

M. soll den dreijährigen Cain – den jüngeren Sohn seiner damaligen Lebensgefährtin – Anfang Jänner 2011 in einer Bregenzer Wohnung zu Tode geprügelt haben. Der kleine Bub war tot aufgefunden worden, nachdem der 27-Jährige die Rettung alarmiert hatte. Der Verdächtige flüchtete zunächst, wurde aber kurz darauf in der Schweiz festgenommen.

(APA)

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