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Fall Cain: Staatsanwaltschaft brachte Anklage wegen Mordes ein

Ob die Verteidigung Einspruch einlegt, ist noch offen.
Ob die Verteidigung Einspruch einlegt, ist noch offen. ©VOL.at / Philipp Steurer
Feldkirch - Der 26-jährige Tatverdächtige im Fall Cain ist von der Staatsanwaltschaft Feldkirch wegen Mordes angeklagt worden. Das bestätigten am Dienstag gegenüber der APA sowohl Staatsanwaltschaftssprecher Heinz Rusch als auch Reinhard Flatz, Sprecher des Landesgerichts Feldkirch.
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Ob Rechtsanwalt Edgar Veith als Verteidiger des 26-Jährigen in der zweiwöchigen Frist Einspruch gegen die Anklage einlegen wird, ist noch offen. Das Ermittlungsverfahren gegen die Mutter des getöteten Dreijährigen wegen einer möglichen Verletzung ihrer Fürsorge- und Obhutpflichten ist hingegen noch nicht abgeschlossen.

Sollte Veith auf einen Einspruch verzichten, wäre die Anklage in zwei Wochen rechtskräftig. Anschließend könnte ein Termin für den Geschworenenprozess festgelegt werden. Falls der Pflichtverteidiger Rechtsmittel gegen die Anklage einlegt, müsste das Oberlandesgericht Innsbruck über den Einspruch entscheiden.

Veith erklärte auf APA-Anfrage, dass die Anklageschrift zwar bei ihm eingetroffen sei, er aber noch keine Zeit für eine Durchsicht gefunden habe. Deshalb könne er zu einem möglichen Einspruch noch nichts sagen. Erneut übte der Rechtsanwalt Kritik an der Staatsanwaltschaft. Dass die Anklage bereits jetzt eingebracht worden sei, sei für ihn nicht nachvollziehbar. Er habe der Anklagebehörde noch nicht einmal seinen Fragenkatalog zum gerichtspsychiatrischen Gutachten von Reinhard Haller übermittelt. In der Expertise – die vor rund zwei Wochen bei der Staatsanwaltschaft eingetroffen ist – seien aus Sicht eines Laien “Widersprüche erkennbar”, stellte Veith fest. Er habe sich um eine weitere gutachterliche Stellungnahme kümmern müssen, die noch nicht abgeschlossen sei.

Für Veith ist auch eine Verlegung des Prozesses in ein anderes Bundesland nach wie vor eine Option. Bereits im Sommer hatte Veith erklärt, dass seiner Meinung nach ein fairer Prozess gegen seinen Mandanten in Vorarlberg kaum mehr möglich sei. Offenbar durch Indiskretionen sind bereits brisante Details aus einer Vernehmung des 26-Jährigen bzw. aus dem über ihn angefertigten gerichtspsychiatrischen Gutachten an die Öffentlichkeit gelangt.

So wurde der 26-Jährige in Medienberichten bereits mit dem Satz wiedergegeben, dass er wütend und aggressiv geworden sei, wenn Cain und sei Bruder nicht folgsam waren. Wörtlich hieß es: “Mein Gehirn stellt sich ab. Ich sehe dann schwarz. Ich möchte dann nur noch etwas kaputtmachen, damit meine ich Gegenstände. Mein Körper macht das dann alles von selbst. Ich kann dann nichts mehr steuern.” Gerichtspsychiater Reinhard Haller soll dem Tatverdächtigen in seiner Expertise eine “geistig-seelische Abnormität höheren Grades” attestiert haben. Es bestehe die Gefahr, dass er “weiterhin Taten mit schweren Folgen begehen könnte”.

Der dreijährige Cain wurde am 8. Jänner 2011 in einer Bregenzer Wohnung tot aufgefunden, nachdem der 26-Jährige – der Lebensgefährte der Mutter – die Rettung alarmiert hatte. Das Kind soll von dem Mann so massiv geschlagen worden sein, dass es seinen Verletzungen erlag. (APA)

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