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Fall Cain: Prozess gegen Cains Mutter beginnt am 24. Mai

Mutter des kleinen Cain ab Donnerstag wegen Quälens und Vernachlässigens von Unmündigen vor Gericht.
Mutter des kleinen Cain ab Donnerstag wegen Quälens und Vernachlässigens von Unmündigen vor Gericht. ©Privat
Bregenz, Feldkirch - Knapp zwei Monate nach der nicht rechtskräftigen Verurteilung des mutmaßlichen Mörders des dreijährigen Cain muss sich ab Donnerstag, 24. Mai, auch Aleksandra N., Cains Mutter,vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten.
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Die Staatsanwaltschaft hat die 25-Jährige wegen Quälens und Vernachlässigens Unmündiger angeklagt, die Frau wird sich aller Voraussicht nach geständig zeigen.

Cains Peiniger zu lebenslanger Haft verurteilt

Cain soll im Jänner 2011 vom damaligen Lebensgefährten der Mutter zu Tode geprügelt worden sein. Der heute 27-jährige Mann wurde am 30. März 2012 am Landesgericht Feldkirch nicht rechtskräftig wegen Mordes zu lebenslanger Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. Die Staatsanwaltschaft wirft der Mutter vor, von den gewalttätigen Übergriffen ihres Freundes auf ihre beiden Söhne gewusst, aber keine entsprechenden Maßnahmen gesetzt zu haben. Der Strafrahmen für die angeklagte Straftat liegt – weil der Dreijährige zu Tode kam – zwischen einem und zehn Jahren Haft.

Keine Zeugen geladen

Zum Prozess gegen die 25-Jährige sind nach Angaben von Gerichtspressesprecher Reinhard Flatz keine Zeugen geladen, lediglich die beiden Gutachter – Gerichtsmediziner Walter Rabl und Gerichtspsychiater Reinhard Haller – werden ihre Expertisen abgeben.
Die Verhandlungen sind dementsprechend kurz angesetzt, am 24. Mai für eine Stunde, am 31. Mai für eineinhalb Stunden. Nach Angaben des Landesgerichts Feldkirch wird jedoch mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit bereits am ersten Prozesstag ein Urteil fallen. Damit wäre der zweite Termin am 31. Mai obsolet.

Als Vorsitzende Richterin des Schöffenprozesses wurde Karin Dragosits nominiert.

25-Jährige wird sich großteils geständig zeigen

Der Verteidiger der Mutter, German Bertsch, hat bereits vor Wochen erklärt, dass sich seine Mandantin großteils geständig zeigen werde. Sie habe sich – in einem Zustand chronischer Überlastung und depressiver Erschöpfung – zu wenig um ihre beiden Kinder gekümmert und ihre Fürsorge- und Aufsichtspflicht vernachlässigt, so der Anwalt mit Verweis auf ein entsprechendes psychologisches Gutachten. “Ich werde alles daran setzen, dass sie keinen Tag in Haft muss, sie ist mit dem Tod ihres Sohnes gestraft genug”, sagte Bertsch.

Dass die 25-Jährige von Schlägen ihres Lebensgefährten gegenüber ihren Kindern wusste, kam beim Mordprozess gegen den 27-Jährigen bei der Verlesung des Einvernahmeprotokolls zutage. Sie habe die Beziehung zu dem Mann beenden wollen, aber keine Lösung für die schwierige Situation gesehen, gab die Frau gegenüber der Polizei an. Sie habe ihn darauf hingewiesen, das zu unterlassen. “Ich hätte mich nach den ersten Schlägen dauerhaft von ihm trennen müssen”, bedauerte sie laut dem Protokoll.

(APA; VOL.AT)

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