Die Staatsanwaltschaft Feldkirch informierte darüber am Mittwoch in einer Aussendung, wenige Tage nach der nicht rechtskräftigen Verurteilung des Milosav M. wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe samt Sicherheitsverwahrung.
Misshandlungen teilweise mitbekommen
Die Anklageschrift sei dem Verteidiger der Frau bereits zugestellt worden, sagte Gerichtssprecher Reinhard Flatz. Der Frau werde vorgeworfen, dass sie die Misshandlungen des kleinen Cain und seines älteren Bruders zumindest teilweise mitbekommen, aber keine entsprechenden Maßnahmen gesetzt habe.
Sie soll laut Staatsanwaltschaft gewusst haben, dass es immer wieder zu gewalttätigen Übergriffen auf die beiden Kinder kam. Dennoch habe sie ihre Kinder der Obhut des Mannes anvertraut, während sie ihrer Arbeit nachging. Der Strafrahmen für die angeklagte Straftat liege zwischen einem und zehn Jahren Haft, berichtete Flatz.
Mehrfach von Milosav M. geschlagen
Sie sei selbst mehrfach von M. geschlagen worden, sie habe die Beziehung zu dem Mann aufgeben wollen, aber keine Lösung für die Situation gesehen, gab die Frau gegenüber der Polizei an. Bei der Verlesung der Einvernahme der Mutter beim Mordprozess am vergangen Freitag kam zutage, dass sie davon wusste, dass M. ihre Kinder schlug. Sie habe ihn darauf hingewiesen, das zu unterlassen.
Cain schwer verletzt
Am Todestag von Cain habe der Dreijährige zahlreiche dunkelrote bzw. violette Verfärbungen aufgewiesen, das Sitzen habe ihn geschmerzt. Sie habe aber die Schwere der Verletzungen nicht erkennen können. Cain habe dazu gesagt, M. habe ihm “Aua, Aua” gemacht. “Ich hätte mich nach den ersten Schlägen dauerhaft von M. trennen müssen”, bedauerte sie laut dem Protokoll.
APA
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