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Fall Cain: Empfehlungen der Expertenkommission werden umgesetzt

Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch
Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch ©VOL.AT/Schmidt
Bregenz  - Fall Cain: Im Jänner 2011 hat die Landesregierung eine Expertenkommission eingesetzt. Über die Hälfte der Empfehlungen wurden bereits umgesetzt.
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14 Monate sind inzwischen vergangen, seit der Tod des dreijährigen Cain aus Bregenz bekannt wurde. Am 8. Jänner 2011 ging der Notruf des 25-jährigen Lebensgefährten von Cains Mutter ein. Der inzwischen wegen Mordes angeklagte Milosav M. passte während ihrer Abwesenheit auf den Buben und seinen sechsjährigen Bruder auf. Am 20. Jänner hat die Landesregierung eine Expertenkommission eingesetzt. Rund einen Monat später hat die Kommission einen Zwischenbericht mit 14 Empfehlungen für die Jugendwohlfahrt vorgestellt.

Empfehlungen größtenteils umgesetzt

Die Expertenkommission hat zum letzten Mal im Jänner 2012 die Umsetzung und den Umsetzungsstand der Empfehlungen diskutiert und auch dem Kontrollausschuss zur Verfügung gestellt. „Bis zu diesem Zeitpunkt wurde die Hälfte der Empfehlungen umgesetzt“, weiß Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch. Inzwischen sind auch weitere Empfehlungen umgesetzt worden – bis auf wenige Ausnahmen, die eine längere Bearbeitung in Anspruch nehmen.

Kommunikation wurde wesentlich verbessert

Viel wurde damals über die Kommunikation innerhalb der Jugendwohlfahrt, aber auch mit den Behörden diskutiert. Auch hier hätte sich inzwischen einiges getan, weiß Rauch: „Zum einen muss man sagen, dass in Richtung Jugendwohlfahrt mehr Kommunikation passiert. Die Anzahl der Meldungen an die Behörde sind deutlich gestiegen.“ Zudem gäbe es eine Reihe von Vernetzungsprojekten zwischen unterschiedlichsten Systempartner, wie etwa Schulen, Kindergärten und vor allem der Exekutive. „Hier hat es wesentliche Verbesserungen gegeben“, meint Rauch.

Strafregistereinsicht soll noch im Mai kommen

Länger hätte es bei der Einsicht in das Strafregister gedauert, wo sich nun maßgebliche Veränderungen abzeichnen. „Die Veränderungen sind tatsächlich schon auf Schiene. Bis spätestens Mai sollten alle Jugendwohlfahrtsabteilungen eine uneingeschränkte Einsicht in die Strafregisterbescheinigungen haben“, versichert Rauch. Insbesondere dann, wenn es um die Abklärung eines Kindeswohlverdachts gehe. Das sei das eigentliche Ziel der Strafregistereinsicht. Zudem seien die Qualitätsstandards der Jugendwohlfahrt erheblich verbessert worden. Ein Qualitätsstandard sei zum Beispiel die sogenannte Gefährdungsabklärung. Hier wurde ein komplett neuer Standard definiert. Zudem soll hier in manchen Fällen zu zweit eine Gefährdungsabklärung bzw. Einschätzung geschehen. „Hier sind doch weitreichende Entwicklungen passiert“, findet Rauch.

Neues Jugendwohlfahrtsgesetz auf Schiene

Das größte Projekt, das aus den 14 Empfehlungen der Expertenkommission resultiert, ist das neue Jugendwohlfahrtgesetzt. Hier hat eine Arbeitsgruppe die Ausarbeitung programmatischer Leitlinien abgeschlossen und bereits an das Land zur Gesetzgebung weitergeleitet. „In den nächsten Monaten soll dieses Gesetz auf Schiene gebracht und noch im Sommer beschlossen werden“, hofft der Kinder- und Jugendanwalt. Das neue Gesetz ist der letzte und größte Baustein, der noch fehle. Die Arbeit der Jugendwohlfahrt soll auf neuen gesetzlichen Grundlagen basieren.

Interview mit Jugendanwalt Michael Rauch     

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