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Fall Cain: Mutter zu teilbedingter Haft von zwei Jahren verurteilt

Cains Mutter bekennt sich schuldig.
Cains Mutter bekennt sich schuldig. ©VOL.AT/Hofmeister
Die 25-jährige Aleksandra N., Mutter des getöteten dreijährigen Cain, ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch wegen Quälens und Vernachlässigens von Unmündigen zu einer teilbedingten Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. 16 der 24 Monate wurden auf Bewährung ausgesprochen.
Interview: Anwalt Bertsch
Bilder aus dem Gerichtssaal
Der Fall Cain im Zeitraffer
Gutachten zu Cains Mutter

Verteidiger German Bertsch nahm drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Richterin Karin Dragosits führte als Milderungsgründe die Unbescholtenheit der 25-Jährigen, die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit laut Gutachten sowie ihr umfassendes Geständnis an. Erschwerend habe sich ausgewirkt, dass beide Kinder betroffen waren. Dass ein Teil der Strafe unbedingt ausgesprochen wurde, begründete Dragosits mit folgenden Worten: “Dieses Signals bedarf es nach Ansicht des Schöffensenats”.

Mutter griff nicht ein

Cain soll im Jänner 2011 von ihrem damaligen Lebensgefährten zu Tode geprügelt worden sein. Die Anklage wirft der Mutter vor, nicht eingegriffen zu haben, als ihr damaliger Freund ihre Söhne schlug. Sie sagte am Donnerstag vor Gericht aus, sie könne sich heute nicht erklären, warum sie nicht gegen die Übergriffe vorging.

Siegele: Verbrechen hätte verhindert werden können

Staatsanwalt Wilfried Siegele betonte, dass das Verbrechen an Cain hätte verhindert werden können, hätte sie ihren älteren Sohn nach Schlägen ihres Lebensgefährten ins Krankenhaus gebracht. Der Bub erlitt damals – zum Ende des Jahres 2010 – schwere Weichteilverletzungen. “Mit seinen Vorstrafen wäre er sicher hinter Gitter gewandert”, betonte Siegele.

Mehrfach selbst von Milosav M. geschlagen

Aleksandra N. berichtete vor Gericht, dass ihr Freund Milosav M. sie mehrfach geschlagen habe. Im November 2010 suchte sie aufgrund ihrer Verletzungen das Spital auf. Danach habe sie bemerkt, dass M. auch ihren älteren, damals fünfjährigen Sohn wiederholt schlug. Laut Anklage ging sie aus dem Zimmer, um die Schläge nicht mitansehen zu müssen und schritt nicht ein. Auch zum Arzt ging sie mit dem Kind nicht. “Ich kann mir heute nicht erklären, warum ich da weggesehen habe”, so die Angeklagte. Sie habe Angst gehabt vor weiteren Misshandlungen durch ihren Freund.

“Habe gesehen, dass es ihm nicht gut ging”

Am 8. Jänner 2011, dem Todestag des kleinen Cain, habe sie die Verletzungen des Kindes gesehen und seine Schmerzen erkannt. “Ich habe gesehen, dass es ihm nicht gut ging, trotzdem habe ich nichts gemacht”, gab sich die 25-Jährige reuig. Sie habe damals nicht erkennen können, dass der dreijährige Cain innerlich so schwer verletzt war. Auf die Frage nach ihrer Verfassung im Jänner 2011, sagte sie aus: “Da war einfach nur noch Angst da.” Sie habe keinerlei privaten Kontakte mehr gepflegt und sich außerhalb der Arbeit nur noch mit ihren Kindern und M. in der Wohnung aufgehalten. Sie gab weiters an, zum Jahreswechsel 2010/11 Kokain konsumiert zu haben.

Kontakt mit eigener Familie verboten

Auf die Frage des Rechtsvertreters ihres älteren Sohnes, Philipp Längle, warum sie trotz des Wissens um die Gewalttätigkeit ihres Freundes ihre Kinder immer wieder seiner Aufsicht überließ, erklärte Aleksandra N., Milosav M. habe ihr den Kontakt zu ihrer Familie verboten. Er sei daher der Einzige gewesen, der auf die Kinder aufpassen konnte, wenn sie bei der Arbeit war. Warum sie sich diesem Kontaktverbot fügte, konnte sie nicht erklären.

Verteidiger German Bertsch bemühte sich, die schwierige Situation seiner Mandantin herauszustellen, sie sei eine gute und liebevolle Mutter. Seit dem Tod des kleinen Cain seien die Frau und ihr älterer Sohn, der zeitweise bei einer Tante lebte, ständig in Kontakt gewesen. Seit Herbst 2011 habe sie wieder die alleinige Obsorge, der heute Siebenjährige lebt bei ihr. Der Bub gehe sehr gut um mit dem Tod des Bruders und sei ein sehr guter Schüler.

Teilbedingte Haft von zwei Jahren

Der Schöffensenat hatte sich kurz vor 16.00 Uhr zur Beratung zurückgezogen, gegen 16.30 Uhr wurde das Urteil gesprochen: Teilbedingten Haftstrafe von zwei Jahren, 16 der 24 Monate auf Bewährung. Zuvor hatte Staatsanwalt Wilfried Siegele eine “schuldangemessene Freiheitsstrafe” gefordert, während Verteidiger German Bertsch – mit Hinweis auf den älteren Sohn der Angeklagten – verlangte, keinesfalls eine unbedingte Freiheitsstrafe gegen seine Mandantin zu verhängen. “Sie ist gestraft genug”, wiederholte Bertsch. Die Angeklagte selbst wiederholte im Prozess, dass ihr damaliges Verhalten nicht zu entschuldigen sei, “dafür gibt es keine Entschuldigung”. Sie habe “sehr falsch” gehandelt.

(APA)

(VPI)

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