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Fall Bakary J. - Verteidiger: "Polizisten nicht durch Geständnisse überführt"

Zwei der im Fall Bakary J. verurteilten WEGA-Polizisten, die eine Wiederaufnahme wollen
Zwei der im Fall Bakary J. verurteilten WEGA-Polizisten, die eine Wiederaufnahme wollen ©APA
Jene Polizisten, die im Fall Bakary J. im Jahr 2006 wegen Quälens eines Gefangenen zu bedingten Haftstrafen verurteilt worden waren und nun ihre Geständnisse widerrufen haben, seien damals durch Sachbeweise überführt worden und nicht durch ihre Geständnisse.
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Das sagte deren damaliger Verteidiger Werner Tomanek der Wiener Stadtzeitung “Falter” laut einer Vorausmeldung.

“Erhebliche Widersprüche” bei Polizisten-Aussagen

“Ich erklärte meinen Mandanten, dass sie sich in erhebliche Widersprüche verwickelt hatten und ihre Verantwortung hinten und vorne nicht stimmt”, wird Tomanek in der morgen, Mittwoch, erscheinenden Ausgabe des “Falter” zitiert. Er hätte zuvor in einem Zeitungs-Interview Freisprüche gefordert, worauf ihn der zuständige Strafrichter kontaktiert und ihm gesagt hätte, dass die Beweisergebnisse wohl keinen Freispruch zuließen. Im Gegenteil, im Fall einer Leugnung hätten seine Mandanten vermutlich unbedingte Haftstrafen zu erwarten gehabt.

Verteidiger: “Kein Druck durch Vorgesetzte”

Druck durch Vorgesetzte habe es nicht gegeben, sagte Tomanek der Stadtzeitung. Drei der vier verurteilten Polizisten streben eines Wiederaufnahme des Verfahrens an. Zwei von ihnen hatten am Montag bei einer Pressekonferenz in Wien ihre damaligen Geständnisse damit begründet, dass ihnen Vorgesetzte in diesem Fall eine weitere Tätigkeit im Polizeidienst in Aussicht gestellt hätten. Voraussetzung dafür war eine milde Bestrafung, welche die Polizisten durch Geständnisse zu erreichen hofften.

Der Fall Bakary J.

Der Schubhäftling Bakary J. war im April 2006 bei einem Polizeieinsatz in eine Lagerhalle in der Leopoldstadt verschafft und dort schwer verletzt worden. Die Polizisten hatten dem Gambier umfangreiche Frakturen von Jochbein, Kiefer und Augenhöhle zugefügt. Zu der Misshandlung kam es nach einem gescheiterten Abschiebeversuch.

Die vier WEGA-Beamten wurden vor Gericht gestellt und 2009 wegen Quälens eines Gefangenen zu mehrmonatigen bedingten Haftstrafen verurteilt. Sie durften zunächst weiter Polizeidienst verrichten, allerdings nur im Innendienst. Zwei der Beschuldigten wurden später wegen psychischer Probleme frühpensioniert.

(apa/red)

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