“Die Staatsanwaltschaft kann binnen 14 Tagen berufen, die Oberstaatsanwaltschaft binnen 30 Tagen”, erklärte am Montag ein Sprecher des österreichischen Außenministeriums. Man verfolge die Vorgänge in Dubai weiterhin “aufmerksam”.
Mordanklage gegen Adelsmayr
Dem Intensivmediziner und seinem Mitangeklagten, einem indischen Arzt, war vorgeworfen worden, im Jänner 2009 im Rashid-Hospital in Dubai bei einem Patienten mit hoher Querschnittläsion durch Unterlassung der Hilfeleistung sowie Morphin dessen Tod herbeigeführt zu haben. Die Angeklagten hatten das bestritten. Zwei Gutachten hatten den österreichischen Intensivmediziner entlastet. Sie waren aber vom Gericht offenbar nicht entsprechend gewürdigt worden. Der indische Arzt ist am Sonntag freigesprochen worden. In Dubai legt die Staatsanwaltschaft offenbar häufig Berufung ein, wenn der Urteilsspruch unter der Höchststrafe erfolgt. Das wäre in diesem Fall die Todesstrafe.
Internationaler Haftbefehl gegen Adelsmayr?
Auswirkungen könnte das Urteil für den in Abwesenheit Verurteilten am ehesten in Sachen Reisefreiheit haben. Das hängt laut dem Sprecher des Ministeriums davon ab, ob die Staatsanwaltschaft von Dubai schließlich einen internationalen Haftbefehl gegen Adelsmayr, der an einer Privatklinik in Salzburg arbeitet, beantragt oder nicht. Ist das der Fall, müsste der Arzt vor einer Auslandsreise jeweils abklären, ob ihm eventuell eine Festnahme im Zielland der Reise drohen könnte – entweder aufgrund eines bilateralen Auslieferungsvertrages oder aufgrund völkerrechtlicher Abmachungen.
Österreich liefert nicht aus
Der Sprecher des Außenamtes in Wien betonte, dass es in letzterem Fall praktisch unmöglich sei, vorab Rechtssicherheit herzustellen. Österreich liefert – so wie viele Länder der Erde – eigene Staatsbürger nie an andere Länder aus. Das ist in Österreich eine Verfassungsbestimmung. (APA)
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