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Faktencheck: Erhalten Asylberechtigte mehr Geld als Angestellte?

Aussage "Angestellte erhalten mehr Geld als Asylwerber" im APA-Faktencheck.
Aussage "Angestellte erhalten mehr Geld als Asylwerber" im APA-Faktencheck. ©APA (Symbolbild)
Eine falsche Berechnung von Ausgaben und Einnahmen von Angestellten und Asylanten mit Zahlen aus 2016 sorgte zuletzt für eine große Reichweite in den sozialen Netzwerken. An dieser Rechnung stimmte jedoch einiges nicht, der APA-Faktencheck klärt auf.

Es handelt sich dabei um eine Gegenüberstellung vermeintlicher Monatseinnahmen und Ausgaben von durchschnittlichen "Angestellten" und "Asylanten" in Österreich. Einschätzung: Die Zahlen beziehen sich auf die Mindestsicherung in Wien aus dem Jahr 2016, die auch schon damals nur anerkannten Flüchtlingen unter gewissen Voraussetzungen zustand. Der angenommene Wert für einen durchschnittlichen Angestellten liegt zudem deutlich unter dem tatsächlichen Schnitt von 2016. Angestellte bekommen deutlich mehr Geld als Asylberechtigte.

Richtige Einschätzung: Klärung der Begriffe "Asylant" und "Angestellter"

Überprüfung: Um die Zahlen richtigstellen zu können, muss man zuerst die Begriffe klären. Üblicherweise werden mit "Asylant" Asylwerber bezeichnet, doch es könnten auch Asylberechtigte, also anerkannte Flüchtlinge, gemeint sein - nach einem positiven Asylbescheid.

Die 837 Euro aus dem Posting beziehen sich auf die Wiener Mindestsicherung aus dem Jahr 2016, die damals exakt 837,76 Euro betrug und aktuell bei 977,94 Euro liegt. Bezugsberechtigt sind in Wien Staatsbürger Österreichs oder eines anderen EU-Landes, sowie Drittstaatsangehörige, die schon mindestens seit fünf Jahren rechtmäßig in Österreich leben oder Einkommenssteuer bezahlt haben, und Asylberechtigte.

Vorweisung eines Einkommens unterhalb des Mindeststandards

Sie alle müssen ein Einkommen unterhalb des Mindeststandards vorweisen können und dürfen keine abgeschlossene Ausbildung oder Matura haben. Erst dann kann ihnen der fehlende Betrag zugeschossen werden, "damit ein Mindesteinkommen in Höhe des Mindeststandards gesichert ist".

Dass Mindestsicherungsbeziehern kein Geld für Miete abgezogen wird, ist nicht korrekt. Denn in den maximal 977,94 Euro (für Alleinstehende oder Alleinerzieher) ist bereits ein "Grundbetrag zur Deckung des Wohnbedarfs" von 244,48 Euro eingepreist. 2016 lag dieser bei 209,44 Euro. Für die weiter aufgeführten Punkte wie "Verpflegung" und "Kleidung, Handy" müssen Mindestsicherungsbezieher ebenso selbst aufkommen wie der gegenübergestellte Angestellte.

"Asylant" als "Asylwerber" gemeint: 837 Euro sind falsch

Meint das Posting mit dem Begriff "Asylant" Asylwerber, so sind die genannten 837 Euro schlichtweg falsch. Denn Menschen ohne positiven Asylbescheid haben in Österreich lediglich Anspruch auf die Grundversorgung, aber nicht auf die Mindestsicherung.

Auch diese ist gesetzlich klar geregelt und umfasst in Wien für Personen in organisierten Unterkünften neben diesen auch Verpflegung sowie Taschen- und Freizeitgeld. Privat Untergebrachte können Anträge auf Mietbeihilfe und Verpflegungsgeld stellen. In beiden Fällen inkludiert die Grundversorgung auch "Krankenversicherung, sowie Sach- und Geldleistungen für Schulbedarf und Bekleidung".

APA-Faktencheck: Beträge alles andere als luxuriös bemessen

Diese Beträge sind alles andere als luxuriös bemessen. Betreut Untergebrachte bekommen in Wien maximal 17 Euro Verpflegung pro Tag, das Taschengeld beträgt maximal 40 Euro pro Monat und das Freizeitgeld maximal 10 Euro. Wer privat untergebracht ist, hat Anspruch auf Verpflegungsgeld von maximal 260 Euro pro Monat, Mietzuschuss von maximal 110 Euro und Taschengeld von maximal 40 Euro pro Monat. Der Schulbedarf ist bei 200 Euro pro Kind und Jahr gedeckelt, die "notwendige Bekleidungshilfe" bei 150 Euro pro Jahr. Die Kostenhöchstsätze sind dieselben wie 2016 (9).Das Gehalt des Angestellten aus dem Posting ist zudem äußerst knapp bemessen. 2020 lag das Durchschnittsgehalt von Arbeitern und Angestellten laut Arbeiterkammer in Österreich bei 2.640 Euro brutto, der Median lag bei 2.435 Euro, das sind zwischen rund 1.750 und 1.870 Euro netto.

2016 lag das Durchschnittsgehalt bei 2.360 Euro brutto, also immer noch über 1.700 Euro netto. Im Gegensatz zu Mindestsicherung und Grundversorgung werden Angestelltengehälter in Österreich freilich nicht zwölf, sondern 14-mal pro Jahr ausbezahlt. Der Vergleich aus dem Posting hinkt also an allen Enden - und das bereits seit Jahren.

(APA/Red)

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