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Fahrverbot für Motocross-Fahrzeuge

Egg. Gemäß Verordnung der Gemeindevertretung ist das Fahren mit Motocross-Fahrzeugen außerhalb öffentlicher Wege und Straßen und der privaten Zufahrten Zufahrten zu diesen verboten. Ausgenommen von diesem Verbot ist das Motocross-Gelände in Egg-Aurach sowie dessen Zufahrt. Diese Ausnahme bezieht sich nur auf die Nachmittagsstunden folgender Wochentage: Nämlich Dienstag, Donnerstag und Samstag. Zuwiderhandelnde machen sich strafbar.

Gemeinde Egg

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