Parkgaragenzufahrten werden entsprechend gekennzeichnet. Es wird geraten, vermehrt öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.
Fahrverbot auf der Mariahilfer Straße
An den Einkaufssamstagen in der Vorweihnachtszeit (26.11., 3.12., 10.12. und 17.12.) sowie am 8.12.2016 ist in der Zeit von 9 bis 19 Uhr das Befahren der Mariahilfer Straße im Abschnitt zwischen Karl-Schweighofer-Gasse und Stumpergasse/Kaiserstraße mit Fahrzeugen aller Art verboten. Das gilt auch für das Befahren mit Fahrrädern.
Die Zufahrt von Getreidemarkt bzw. Museumsplatz in die Mariahilfer Straße bis Karl-Schweighofer-Gasse ist möglich. Die bestehenden Begegnungszonen, Ladezonen und Wohnstraßen sind in diesem Zeitraum aufgehoben, zwischen 7 und 19 Uhr gibt es in der Mariahilfer Straße und ihrem Nahbereich entsprechende Halte- und Parkverbote sowie angepasste Fahrtrichtungsgebote.
Querung und Einbahnregelungen für Autofahrer und Radfahrer
Die Querung der inneren Mariahilfer Straße ist ausschließlich im Zuge der Stumpergasse – Kaiserstraße möglich. Dies ist die einzige vom allgemeinen Fahrverbot ausgenommene Querung. Das gilt auch für die Radfahrerinnen und Radfahrer. Die Zufahrten zu den Parkgaragen werden durch die jeweiligen Betreiberunternehmen im Umfeld der Mariahilfer Straße mit entsprechenden Hinweistafeln und Richtungsangaben gekennzeichnet.
Folgende Einbahnen werden an den vier Einkaufssamstagen im Advent aufgehoben bzw. als Sackgassen (Stichstraßen jeweils bei der Mariahilfer Straße endend) gekennzeichnet:
• Kirchengasse zwischen Mariahilfer Straße und Lindengasse • Andreasgasse zwischen ONr. 6 (Garage Andreaspark) und Richtergasse • Zieglergasse zwischen Mariahilfer Straße und ONr. 3/4 • Schottenfeldgasse zwischen Apollogasse und Mariahilfer Straße • Webgasse zwischen Mariahilfer Straße und Schmalzhofgasse
Weiters werden die folgenden, im 6. und 7. Bezirk gelegenen Straßenzüge als Sackgasse gekennzeichnet:
• Stiftgasse zwischen Lindengasse und Mariahilfer Straße (bei der Mariahilfer Straße endend) • Andreasgasse zwischen ONr. 6 (Garage Andreaspark) und Mariahilfer Straße (bei der Mariahilfer Straße endend)
Halte- und Parkverbote auf der Mariahilfer Straße
Das Halten und Parken ist an den oben genannten Tagen in der Zeit von 7 bis 19 Uhr auf der Mariahilfer Straße zwischen Karl-Schweighofer-Gasse und Kaiserstraße (auf Seite des 7. Bezirks) und zwischen Rahlstiege (ONr. 18) und Mariahilfer Gürtel (auf Seite des 6. Bezirks) verboten. Weitere Halte- und Parkverbote (wie etwa in der Gumpendorfer Straße, Amerlingstraße, Kirchengasse u.a.) werden vor Ort entsprechend kundgemacht. Die Kundmachung sämtlicher genannter Maßnahmen erfolgt jeweils durch provisorische Verkehrszeichen und physische Sperren (Abschrankungen). Der Beginn der Verkehrsbeschränkungen wird durch Zusatztafeln am Vortag angekündigt. Beamte der Landespolizeidirektion Wien werden ebenfalls vor Ort zur Überwachung der Maßnahmen im Einsatz sein.
Geänderte Linienführung des 13A-Busses
Die Buslinie 13A wird an den eingangs genannten Tagen jeweils im Zeitraum von 09.00 Uhr bis 19.00 Uhr wie folgt kurzgeführt:
• Von der Alser Straße kommend: Neubaugasse – Siebensterngasse – Kirchengasse – etc. • Vom Hauptbahnhof kommend: Amerlingstraße – Schadekgase – etc.
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