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Fahrlässige Körperverletzung: Lustenauer steht nach schwerem Unfall vor Gericht

©VOL.AT/Sturn
Feldkirch. Jener 28-jährige Lustenauer, der im Juli einen schweren Unfall auf der Höchsterstraße in Dornbirn verursachte, musste sich am Montag vor dem Landesgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verantworten.
Bilder von der Unglücksstelle

Der Mann war mit dem roten Passat eines Freundes von der Straße abgekommen und frontal in einen Baum gekracht. Seine beiden Beifahrer, der 27-jährige Fahrzeugbesitzer und eine 29-jährige Bekannte im Fond des Wagens, wurden dabei schwerstens verletzt.

Beifahrer wurden schwer verletzt

Der Frau musste im Spital ein Arm amputiert werden. Sie wird noch zwei bis drei Monate in der Reha verbringen. Der ebenfalls schwerst verletzte Beifahrer, der damals wegen eines Engpasses im LKH Feldkirch in St. Gallen notoperiert werden musste, befindet sich ebenfalls auf dem Weg der Besserung.

Genauer Ablauf vor dem Unfall unklar

Er sagte am Montag vor Richter Peter Mück aus und erzählte, wie man zusammen gefeiert hatte und von Lokal zu Lokal gezogen war. Als er sich zu betrunken fühlte um noch selbst zu fahren, bot sich der Angeklagte offenbar von sich aus an, den Chauffeur zu spielen. Den genauen Ablauf weiß niemand mehr, auch wenn die jungen Leute versuchten, den Abend zu rekonstruieren.

Alkoholeinfluss immer verneint

Gegenüber VOL.AT hatte der Fahrer Alkoholeinfluss ausgeschlossen und konnte sich den Unfall selbst nicht erklären. Ein Alkotest im Krankenhaus hatte laut seinen Angaben einen Wert von 0,2 Promille ergeben. Die Polizei hielt sich zum damaligen Zeitpunkt äußerst bedeckt, was Alkohol und andere Substanzen betrifft. Aus gutem Grund, wie sich in der Zwischenzeit herausgestellt hat.

Drogenkonsum steht außer Frage

Dass er Drogen genommen hat, gibt der Unfallverursacher, der bereits zwei Vorstrafen wegen Suchmittelmissbrauch hat, zu. Doch laut seiner Aussage lag der Cannabis-Konsum am Unfallabend mindestens eine Woche zurück. Ebenfalls räumt er ein, “drei bis vier Lines Kokain” gezogen zu haben – aber auch das mindestens vier Tage vor dem Unfall.

Bezüglich ebenfalls eingenommener Beruhigungsmittel sagt er nur “Tage zuvor”, bezüglich Alkohol am Unfallabend “zwei bis drei kleine Bier”. Inwiefern diese Angaben stimmen können, soll nun die Einvernahme eines Toxikologen sowie des Gerichtsmediziners Walter Rabl ans Licht bringen. Der Prozess wurde deshalb vertagt. (red/Christiane Eckert)

 

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