Vor dem großen Problem warnte der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) am Montag. Wenige Opfer von Unfällen mit Fahrerflucht wissen demnach, dass sie beim Fachverband der Versicherungsunternehmen Anspruch auf Entschädigung haben.
Manfred Hoza, Beamter im Rechnungshof: Das Verkehrsopferschutzgesetz stellt fest, dass Opfer von Straßenverkehrsunfällen bei Fahrerflucht einen Entschädigungsanspruch haben. Zur Erbringung von Leistungen nach dem Verkehrsopferschutzgesetz ist der Fachverband der Versicherungsunternehmen verpflichtet.
Die Bedingungen, um einen Entschädigungsanspruch vom Fachverband der Versicherungsunternehmen (VVO) zu erhalten: Zum einen ist der Unfall ohne unnötigen Aufschub der nächsten Polizei- oder Gendarmeriestelle zu melden. Zum Zweiten ist der Unfall binnen drei Monaten dem Fachverband VVO anzuzeigen.
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